Lehrstuhl für allgemeine Pädagogik Erziehungs- und Sozialisationsforschung
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Wiederholung

Welche Prüfungen kann ich wiederholen?

Die Wiederholbarkeit ist grundsätzlich für jede Prüfung spezifisch in Spalte 17 der Anlage 2 der jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung geregelt. I. d. R. können Prüfungen (bei Nicht-Bestehen) beliebig oft (bzw. im EWS dreimal) wiederholt werden. Ausnahmen bilden hierbei die GOP sowie die jeweilige Abschlussarbeit (Bachelor- bzw. Masterarbeit), welche jeweils nur einmalig zum nächsten Termin wiederholt werden können.

Wann kann ich (nicht-bestandene) Prüfungen wiederholen?

(Nicht-bestandene) Prüfungen können jeweils zum nächsten Termin, an dem sie wieder angeboten werden, wiederholt werden. Grundsätzlich finden die Veranstaltungen (mit Ausnahme der EWS-Vorlesungen) entweder immer im Sommer- oder im Wintersemester statt (siehe Spalte 6 der Anlage 2 der jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung). Klausuren werden allerdings i. d. R. jedes Semester angeboten – entweder regulär (zur zugehörigen Lehrveranstaltung) oder als Wiederholungsklausur (die sich auf die Lehrveranstaltung des vorherigen Semesters bezieht).

Wann finden die Wiederholungsklausuren statt?

Die Wiederholungsklausuren finden i. d. R. (wie die regulären Klausuren) während der Klausurenphase (siehe Termine) statt. In vereinzelten Fällen kann der Termin auch etwas früher (etwa in der Semestermitte) liegen. Die Anmeldung erfolgt regulär über LSF während des Prüfungsanmeldezeitraums (siehe Anmeldung).

Kann ich bereits bestandene Prüfung zur Notenverbesserung erneut ablegen?

Die Wiederholung bestandener Prüfungen zur Notenverbesserung ist nur für Master-Studierende sowie im EWS nach der neuen Prüfungsordnung (PStO 2016) im Rahmen des freien Prüfungsversuchs möglich. Dazu muss die Prüfung (spätestens) im laut Prüfungsordnung vorgesehenen Semester erstmalig erfolgreich abgelegt werden und kann dann zum nächstmöglichen regulären Termin (i. d. R. ein Jahr später; im EWS im folgenden Semester) wiederholt werden. (Wiederholungsklausuren können somit nicht zur Notenverbesserung genutzt werden.) Besteht die Prüfungsleistung aus mehreren Teilleistungen, können auch nur einzelne Teilleistungen zur Notenverbesserung wiederholt werden.
Die Anmeldung erfolgt regulär über LSF während des Prüfungsanmeldezeitraums (siehe Anmeldung).