Sozialpsychologie
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Ethische Begutachtung

Unter bestimmten Umständen ist es erforderlich, vor der Durchführung einer empirischen Studie das Votum einer Ethikkommission einzuholen. Zuständig für psychologische Studien ist die Ethikkommission der Fakultät für Psychologie und Pädagogik der LMU. Auf der Homepage der Kommission finden Sie weitere Informationen. Beachten Sie: Eine Begutachtung durch die Ethikkommission kann unter Umständen zeitaufwändig sein. Falls die Ethikkommission Auflagen macht, sind diese bei der Durchführung der Studie in jedem Fall zu erfüllen. Sprechen Sie die Notwendigkeit einer Begutachtung Ihrer Abschlussarbeitsstudie durch die Ethikkommission direkt mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin ab.

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, sich mit den Berufsethischen Richtlinien des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. vertraut zu machen. Die Richtlinien thematisieren nicht nur ethische Aspekte der Forschung am bzw. mit Menschen, sondern auch Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis. Als angehende(r) Psychologe/Psychologin sind Sie verpflichtet, die dort festgelegten Regeln zu befolgen.

Sehr hilfreich ist in diesem Zusammenhang auch die Lektüre des folgenden Buches:

Eine Sache, die gern vergessen wird: Teilnehmende einer Studie haben in jedem Fall Anspruch auf eine vollständige Aufklärung über alle die Studie betreffenden Informationen (z.B. was genau untersucht wurde, wie der Versuchsplan aussah, und was am Ende herausgekommen ist). Insbesondere wenn die Informationen, die man den Teilnehmenden vor Beginn der Studie gegeben hat, aus methodischen Gründen unvollständig oder sogar falsch waren („Täuschung“), ist eine nachträgliche Aufklärung ethisch geboten − spätestens dann, wenn die Datenerhebung abgeschlossen ist. Vorlagen für entsprechende Texte erhalten Sie von Ihrem/Ihrer Betreuer(in).


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