Psychotherapeutische Hochschulambulanz - Traumaambulanz
print


Navigationspfad


Inhaltsbereich

Kostenübernahme

In unserer Einrichtung bestehen folgende Möglichkeiten der Kostenübernahme:

  1. Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
    Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für psychotherapeutische Behandlung, sofern diese indiziert ist. Im Anschluss an die ersten vier probatorischen Sitzungen wird hierfür ein Antrag bei der jeweiligen Versicherung gestellt. Gesetzlich Versicherte müssen in jedem Quartal ihre Chipkarte in der Ambulanz vorlegen.

  2. Abrechnung über private Krankenversicherungen
    Wenn Sie privat versichert sind, bitten wir Sie, sich bei ihrer Versicherung über die jeweiligen Modalitäten zur Abrechenbarkeit psychotherapeutischer Leistungen zu informieren. Diese können je nach Vertrag variieren und psychotherapeutische Leistungen in unterschiedlichem Umfang beinhalten. Beihilfeberechtigte Patientinnen und Patienten sollten zusätzlich Informationen ihrer Beihilfestelle einholen. Mit diesen Informationen kann dann ein Antrag auf Psychotherapie bei der privaten Krankenversicherung gestellt werden.

  3. Psychotherapie als Eigenleistung
    Selbstverständlich haben Patientinnen und Patienten auch die Möglichkeit, ihre Behandlungskosten selbst zu übernehmen. Hierbei richten sich die entstehenden Kosten nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

  4. Psychotherapie nach Arbeits- oder Dienstunfällen
    Betroffene von Arbeits- oder Dienstunfällen sollten sich bei ihrer jeweiligen Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse darüber informieren, ob unsere Ambulanz als therapeutische Einrichtung anerkannt wird. Sofern ein Behandlungsauftrag durch die jeweilige BG erteilt wird, können Betroffene in unserer Einrichtung behandelt werden. Ein erster Ansprechpartner ist hierbei i.d.R. der individuelle Case-Manager der BG.