
In der Bundesrepublik müssen sich jährlich mehr als 100.000 Kraftfahrer einer medizinisch-psychologischen Begutachtung unterziehen, weil von Seiten der Verkehrsbehörden Bedenken gegen ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Dies betrifft angehende und junge Kraftfahrer ebenso wie erfahrene und ältere Autofahrer, die wegen der besonderen Art oder einer Häufung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung auffällig werden. Die Begutachtung soll die Frage beantworten, ob die Betroffenen in Zukunft bereit und in der Lage sind, sich an Gesetze und Vorschriften im Straßenverkehr zu halten. Diese Gutachten werden von den amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung erstellt (BfF) – auch Medizinisch-Psychologische Untersuchungsstellen (MPU) genannt, die von Organisationen wie TÜV, DEKRA, AVUS u.a. betrieben werden. Bei einem großen Teil der untersuchten Kraftfahrer ergibt sich aufgrund der Untersuchung eine negative Verkehrsprognose. Nicht selten meinen Betroffene, das negative Gutachten sei in ihrem Fall nicht hinreichend begründet und wollen dies von den Verkehrsbehörden prüfen lassen oder legen Rechtsmittel ein. Deshalb ist das Bedürfnis nach einer zweiten Instanz sehr groß: Betroffene, Behörden und Gerichte haben daher die Möglichkeit, zweifelhafte oder strittige Fälle durch sachverständige, unabhängige Obergutachter prüfen zu lassen.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat bereits im Jahre 1961 Medizinisch-Psychologisch-Technische Obergutachtenstellen (MPTO) eingerichtet, die neben dem Standort an der LMU München auch an den Universitäten Erlangen und Würzburg zu finden sind. Diese Obergutachterstellen und die damit verbundene Benennung von Persönlichkeiten mit besonderer fachlicher und beruflicher Kompetenz haben also inzwischen eine fast 50-jährige Tradition. Seit dieser Zeit haben die jeweiligen Vertreter der MPTO an der Weiterentwicklung des „State-of-the-art“ in Verkehrspsychologie, Verkehrsmedizin und Verkehrssicherheit führend mitgewirkt. Auch die notwendige interdisziplinäre Zusammenarbeit von Psychologie und Medizin hat sich seit jeher bewährt.
Die Anbindung an die Universitäten trägt wesentlich dazu bei, das für eine angemessene Begutachtung bedeutsame Vertrauensverhältnis zwischen Probanden und Gutachtern herzustellen. Zudem gewährleistet diese offenkundige Unabhängigkeit von den Begutachterstellen für Fahreignung (BfF) für die betroffenen Bürger eine neutrale, unbefangene Sicht auf ihren Fall. Obergutachter bieten zudem aufgrund der geforderten besonders hohen fachlichen und wissenschaftlichen Qualifikation sowie hinsichtlich der günstigen institutionellen Rahmenbedingungen eine inhaltlich höherwertige Alternative zu den Begutachterstellen für Fahreignung (BfF). Die Verkehrsbehörden, Verwaltungsgerichte etc. wiederum benötigen unabhängige, wissenschaftlich verankerte Gutachter, bei denen sie formal korrekte Gutachten einer MPU überprüfen lassen können, wenn sie im Einzelfall bei positiven Gutachten noch Bedenken haben.Die Untersuchung im Rahmen der MPTO ist aufwendig; so ist alleine für die psychologische Untersuchung ein ganzer Tag, in besonderen Einzelfällen auch mehr einzuplanen. Dabei kommen verkehrspsychologische Testbatterien, ausführliche Explorationsgespräche sowie ggfs. psychologische Fahrverhaltensbeobachtungen zum Einsatz. Die Kosten dafür muss der Proband selbst tragen. Voraussetzung für ein Obergutachten ist (mindestens) ein Vorgutachten aus einer der Begutachterstellen für Fahreignung (BfF) sowie das Einverständnis der zuständigen Führerscheinstelle. Weiter muss eine Einverständniserklärung des Betroffenen über die Versendung der Führerscheinakte an die Obergutachtenstelle vorliegen.
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Sekretariat Medizinisch-Psycholgisch-Technische Obergutachtenstelle