Beratungslehrkraft (Erweiterungsstudiengang)
Das Studium für die Qualifikation als Beratungslehrkraft ist nur als Erweiterungsstudium möglich und baut auf dem erziehungswissenschaftlichen Studium gemäß LPO I § 32 auf. An der LMU München kann das Erweiterungsstudium im Rahmen eines Lehramtsstudiums für sämtliche Schularten studiert werden.
Obwohl seit dem Wintersemester 2010/2011 aufgrund der Bologna-Reform sämtliche Lehramtsstudiengänge an der LMU Münchenmodularisiert wurden, handelt es sich beim Erweiterungsstudium zur Beratungslehrkraft um keinen originär modularisierten Studiengang. Zur Anmeldung zum 1. Staatsexamen bei der Außenstelle des Prüfungsamtes für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen sind aus diesem Grund nach wie vor Scheine gemäß LPO I § 112 vorzuweisen.