Prüfungsanmeldung
Universitäre Prüfungen (Modulprüfungen)
Wichtig:
Ab dem Sommersemester 2012 tritt § 9 Satz 6 Ihrer EWS-Satzungen in Kraft, das bedeutet, Sie müssen nicht bestandene Prüfungen im darauffolgenden Semester wiederholen und sich hierfür auch anmelden.
Man muss sich für jede Art von Prüfungsleistung anmelden (Portfolio, Seminararbeit, Referat, Klausur etc.)
Sollte eine Prüfungsanmeldung im LSF nicht möglich sein, melden Sie sich bitte frühzeitig (!) bei der Studiengangskoordinatorin des EWS/GWS (Verena.Oberhuber@edu.lmu.de).
Weitere Informationen zur Prüfungsanmeldung finden Sie auf dieser Übersicht.
EWS-Staatsexamen
Die Anmeldung im Prüfungsamt zum Staatsexamen EWS muss jeweils bis zum 01.August für die Prüfung im folgenden Frühjahr und bis zum 01.Februar für die Prüfung im folgenden Herbst erfolgen.
Kontakt und Informationen: Außenstelle des Prüfungsamt für alle Lehrämter