Klinische Psychologie
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Plagiate

Konzept der Fakultät 11 zur Vermeidung von Plagiaten

01.02.2014

München, 2014-02-04

Konzept zum Vorgehen der Fakultät 11 zur Vermeidung von Plagiaten

(Beschluss des Fakultätsrats vom 13.05.2013)

Angesichts der großen Zahl an Qualifikationsarbeiten, die in den Studiengängen der Fakultät 11 anzufertigen und zu bewerten sind, kann eine gründliche Prüfung auf Plagiate nicht bei allen Arbeiten durchgeführt werden. Vielmehr muss die Strategie zur Vermeidung von Plagiaten darauf abzielen, dass die Chance, entdeckt zu werden, zu groß ist, um dieses Risiko eingehen zu können. Darüber hinaus ist allgemein davon auszugehen, dass eine methodische Ausbildung, in der neben den Techniken wissenschaftlichen Arbeitens auch das Werteverständnis von Wissenschaft vermittelt wird, die wichtigste Grundlage zur Vermeidung von Plagiaten darstellt. Des Weiteren ist die Begleitung im Anfertigen der Qualifikationsarbeiten wie auch die Beratung bei der Themenfindung, der Durchführung von Studien oder der methodischen Vorgehensweise sehr bedeutsam, um Plagiate bereits im Entstehen einer Hausarbeit zu vermeiden (Des weiteren sei auf die vom Senat der LMU erstellten Richtlinien zur Selbstkontrolle in der Wissenschaft in ihrer letzten Überarbeitung vom 11. Februar 2010 verwiesen, auf den Leitfaden für Lehrende und Studierende [ohne Datum], erstellt von Grelczak, Handl, Mumm, Schüller-Zwierlein, Seyder & Sonnenhauser und auf das Merkblatt des PAGS vom November 2012).

Nach Abgabe der Arbeit ist folgende, strukturierte Vorgehensweise vorgesehen:

  • Jeder Studierende muss schriftliche Hausarbeiten in gedruckter und elektronischer Form abgeben, so dass eine standardisierte Prüfung auf Plagiate vorgenommen werden kann.
  • Jeder Studierende unterzeichnet eine schriftliche Erklärung, wonach bekannt ist, dass Plagiate inakzeptabel sind und Doppelabgaben von Dokumenten nicht erlaubt.
  • Wird ein Plagiat entdeckt und nachgewiesen, wird beim erstmaligen Nachweis die Note 5 vergeben und keine ECTS-Punkte, wie das z.B. im §§ 28 der Bachelor-Studienordnungen vorgesehen ist. 

Dabei ist darauf zu achten, dass die übernommenen Textstellen gut gekennzeichnet sind und in ihrer Bedeutung für die Themenstellung der Arbeit bewertet werden. Die Arbeit und die Qualifikation als Plagiat muss gut dokumentiert werden und auch entsprechend qualifiziert (vgl. hierzu das Merkblatt des PAGS vom Nov. 2012). Das PAGS erhält in jedem Fall Kenntnis von diesem Fall und das weitere Vorgehen (z.B. Einschaltung des Prüfungsausschusses oder des Referats I.3) werden mit ihm abgestimmt.

Das gilt vor allem auch für Wiederholungsfälle, bei denen der Studierende von der Erbringung einzelner Modul- bzw. Modulteilprüfungen ausgeschlossen werden kann (§§28,3 der Prüfungsordnung).

Jedes Semester finden auf Wunsch der Veranstaltungsleiter Stichprobenkontrollen durch den Studiendekan statt. Der Studiendekan erstattet der Fakultät einmal pro Semester Bericht über entdeckte Plagiate.

Ein standardisiertes Verfahren der Aberkennung von Studien- und Prüfungsleistungen wird noch erarbeitet.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Thomas Eckert (Studiendekan)

Zur Bekanntmachung bei allen Lehrenden und allen Studierenden der Fakultät 11