Sprachkenntnisse
Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 der Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 11. Februar 2019, zuletzt geändert durch Satzung vom 15. Februar 2022, müssen ausländische und staatenlose Bewerber:innen einen Deutschnachweis erbringen. Weiterführende Informationen finden Sie hier.