Lehrstuhl für Psychologische Methodenlehre und Diagnostik
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Ablauf der Anerkennung

Es gibt zwei Wege der Bewerbung:

(A) Sie bewerben sich regulär als Studienanfänger auf das erste Semester. Falls Sie einen Studienplatz bekommen, dann können wir nachträglich versuchen, bereits bestehende Leistungen anzuerkennen. Wenn diese tatsächlich von Inhalt und Umfang her äquivalent zu unseren Modulen sind, dann wird Ihre bestehende Note dort eingetragen, und Sie müssen das Modul an der LMU nicht noch einmal machen.


(B) Sie versuchen, sich auf ein höheres Fachsemester zu bewerben. In dem Fall müssen wir in der Regel zuerst die Anerkennung machen, um Sie in ein Semester einzustufen (siehe jedoch unten, "Fristen / Nachreichen der Anerkennungen"). Dann wissen Sie, in welches Semester Sie sich bewerben müssen. Wenn wir Sie von Ihren bestehenden Leistungen her z.B. in das 2. Semester einstufen, dann bewerben Sie sich auf das 3. Semester (es muss allerdings zum Zyklus passen, siehe FAQ).

Vom Ablauf her ist es also:

bei (A): Erst Bewerbung bei Studentenkanzlei —> falls Studienplatz bekommen: im ersten Semester die Anerkennung der bestehenden Leistungen beantragen.
bei (B): Erst Anerkennung —> dann Bewerbung auf ein höheres Semester bei Studentenkanzlei

Sie können in einem Bewerbungszyklus nur entweder (A) oder (B) machen, aber nicht beides gleichzeitig.

Fristen / Nachreichen der Anerkennungen

Die Bewerbungsfristen für einen Einstieg in ein höheres Fachsemester sind immer Mitte Januar (für das SS) und Mitte Juli (für das WS). Die genauen Fristen für das aktuelle Semester finden sich in einer amtlichen Bekanntmachung (siehe jeweils das aktuelle Semester, die Datei "BEKANNTMACHUNG des Vollzugs der Hochschulzulassungsverordnung - Nachreichfrist" unter "Nachreichefrist bei Bewerbungen -> für ein höheres Fachsemester in allen zulassungsbeschränkten Studiengängen").

Da zur Bewerbungsfrist oft die Leistungen Ihrer aktuellen Universität noch nicht vollständig vorliegen (da Sie die Prüfung z.B. erst danach schreiben) gibt es eine zweite Frist für die Nachreichung der Anerkennungen. Diese liegt immer ca. 2 Monate nach der ersten Frist (also Mitte März bzw. Mitte September). Sie können sich also bewerben, selbst wenn die Anerkennungen noch nicht vorliegen. In dem Fall geben Sie in der Onlinebewerbung bitte das Semester an, welches Sie vermutlich in der Einstufung erreichen werden und vermerken Sie, dass Sie die Anerkennungen nachreichen. Es kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass sich in der konkreten Anerkennung dann eine andere Einstufung ergibt.

Bitte setzen Sie sich mindestens 14 Tage vor der jeweiligen Einreichungsfrist mit uns in Kontakt - je früher desto besser. Die Bearbeitung der Anerkennungen braucht oft einige Tage und muss dann noch in das Prüfungsamt; wenn Sie zu kurzfristig dran sind können wir keine fristgerechte Bearbeitung sicherstellen. Insbesondere für die Frist Mitte Januar (typischerweise der 15.1.) müssen Sie die Unterlagen spätestens am Montag vor den Weihnachtsferien einreichen (konkret: 18.12.2023; 16.12.2024; 15.12.2025).

Bei Fragen zu den genauen Bewerbungsfristen und -unterlagen etc. wenden Sie sich bitte an die Studentenkanzlei - dazu kennen wir uns nicht aus und können auch keine Auskunft geben. 


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