Sozialpsychologie
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Datenschutzrechtliche Bestimmungen

Neben den Berufsethischen Richtlinien einschließlich der Regelungen guter wissenschaftlicher Praxis sind Sie auch verpflichtet, die jeweils gültigen Gesetze im Zusammenhang mit Datenschutz und Datensicherheit und die informationelle Selbstbestimmung zu beachten. Dabei ist insbesondere die Europäische Datenschutz-Grundverordnung relevant. Diese Verordnung hat auch Implikationen für die Durchführung einer empirischen Studie, denn die Teilnehmenden an einer solchen Studie produzieren ja Daten, was mit bestimmten Rechten auf Seiten der Teilnehmenden und mit gewissen Pflichten (auf Seiten der Studienleitung, also auch Ihnen) einhergeht. So erfordert jede Studie − egal ob sie im Labor, im Feld oder online stattfindet − eine ausdrückliche Einwilligung der Teilnehmenden in die Speicherung und Auswertung der von ihr produzierten Daten. Entsprechende Vorlagen für eine solche Einwilligung stellt Ihnen Ihr(e) Betreuer(in) zur Verfügung. Weitere Vorlagen finden Sie auf der Homepage der Ethikkommission unserer Fakultät sowie auf der Homepage der Zentralen Ethikkommission der Deutschen Gesellschaft für Psychologie.

Eine weitere datenschutzrechtliche Bestimmung lautet, dass den Teilnehmenden einer Studie vollständig offengelegt werden muss, wer wann, wozu und unter welchen Umständen Zugriff auf die Daten hat. Dies lässt sich im Regelfall recht einfach und eindeutig definieren. Bei einer Onlinestudie bspw. liegen die Daten passwortgeschützt auf einem Server, zu dem nur Sie und Ihr(e) Betreuerin Zugang haben. Sie können die Daten von dort auf Ihren Rechner herunterladen − aber Sie dürfen die Daten dann keinesfalls ohne explizite Einwilligung der teilnehmenden Personen irgendwo hochladen! Auch der Versand sensibler Daten via Email oder das Abspeichern in einer nicht hinreichend sicheren Cloud (z.B. Dropbox) ist nicht gestattet.

Wir als Betreuende achten in unserer täglichen Forschungsarbeit sehr genau darauf, dass wir den datenschutzrechtlichen Bestimmungen Rechnung tragen. Um uns gegen den Fall abzusichern, dass unsere Studierenden aus Unwissen oder Leichtsinn diese Bestimmungen missachten und sich daraus juristisch relevante Konsequenzen ergeben, fordern wir alle Studierenden, die bei uns ihre Abschlussarbeit schreiben, auf, eine entsprechende Erklärung zu unterschreiben. Ihr(e) Betreuer(in) händigt Ihnen diese Erklärung vor Beginn der Datenerhebung aus; unterschreiben Sie diese und geben Sie sie Ihrem/Ihrer Betreuer(in) wieder ab.


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