MUNIK - Münchner Universitäres Institut für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapieausbildung
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FAQs - Häufige Fragen

Fragen zur Ausbildung zur*m Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in am Institut MUNIK

Zeiten

Wann ist ein Beginn der Ausbildung möglich?

Die Ausbildungsgruppen der grundständigen KJP-Ausbildung starten jeweils im Oktober eines Jahres.
Die Zusatzqualifikation zur*m Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in kann nach Absprache mit der Leitung zu jedem Zeitpunkt begonnen werden.

Wie lange dauert die KJP-Ausbildung?

Wird die Ausbildung in Teilzeit absolviert, geht das Institut davon aus, dass im Durchschnitt 20 Wochenstunden in die Ausbildung investiert werden, was zu Beginn der Ausbildung hauptsächlich die Theoretische Ausbildung an unserem Ausbildungsinstitut und die Praktische Tätigkeit im Rahmen der 1800 Stunden Praktikum umfasst. Insbesondere nachdem die Praktische Tätigkeit absolviert ist, umfasst die Ausbildung - neben noch zu absolvierenden theoretischen Einheiten - hauptsächlich die Praktische Ausbildung an unserer Ausbildungsambulanz (600 Behandlungsstunden) und die dazugehörige Supervision (150 Supervisionsstunden). Bei einer Ausbildungsgestaltung in Teilzeit beträgt die Dauer der Ausbildung im Durchschnitt 5 Jahre. In Vollzeit beträgt die Ausbildungszeit 3 Jahre.

Ist die Ausbildung in Teilzeit möglich?

Ja.

Bewerbung

Wann kann ich mich bewerben? Gibt es Bewerbungsfristen?

Die Bewerbungsgespräche werden das ganze Jahr über durchgeführt bis die maximale Anzahl von 18 Teilnehmenden erreicht ist.

Wie kann ich mich für die KJP-Ausbildung bewerben?

Bitte per Mail an munik@psy.lmu.de

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

Nach Sichtung Ihrer Bewerbungsunterlagen findet ein Auswahlgespräch mit weiteren Bewerber*innen statt, um Sie persönlich kennen lernen zu können. Auswahlgespräche finden fortlaufend nach Terminvereinbarung statt, solange bis die Vergabe von Ausbildungsplätzen abgeschlossen ist.

Welche Unterlagen sollten in meinen Bewerbungsunterlagen enthalten sein?

  • Lebenslauf
  • Kurzes Motivationsschreiben (Was bewegt Sie zu der Entscheidung, diese Ausbildung zu machen; gerne mit biografischem Bezug)
  • Zeugnis Masterabschluss

Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen für eine Bewerbung?

Zur Ausbildung zum/r Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in sind seit dem 01.01.2020 nur noch die folgenden Master-Studiengänge zugelassen:

  • Psychologie
  • Pädagogik
  • Soziale Arbeit
  • Sozialpädagogik
  • Erziehungswissenschaften
  • Bildungswissenschaften

Insofern das Studium bis spätestens SS 2014 aufgenommen wurde, erfüllen auch bis 2032 folgende Abschlüsse die Voraussetzungen:

  • Lehramt Grundschule, Mittelschule, Realschule, Sonderschule und berufliche Schulen in allen Fächern
  • Lehramt Gymnasium mit einer Fächerverbindung mit dem Fach Schulpsychologie
  • mehrere Magisterabschlüsse mit dem Hauptfach Pädagogik bzw. Sonderpädagogik

Für eine individuelle Prüfung Ihres Studienganges oder -abschlusses wenden Sie sich bitte an die Regierung von Oberbayern.

Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen, wenn ich meinen Hochschulabschluss im Ausland erworben habe?

Für eine individuelle Prüfung Ihres Studienganges oder -abschlusses wenden Sie sich bitte an die Regierung von Oberbayern.

Ist ein Bewerbungsprozess vor Erhalt des Abschlusszeugnisses möglich?

Sie können sich bewerben, bevor Sie Ihr Abschlusszeugnis erhalten haben. Bitte beachten Sie, dass spätestens für das Abschließen eines Ausbildungsvertrags das Zeugnis jedoch vorliegen muss.

Kosten

Wie teuer ist die KJP-Ausbildung?

Die KJP-Ausbildung kostet an unserem Ausbildungsinstitut (Stand: Februar 2020) 400 € pro Monat über einen Zeitraum von 3 Jahren (36 Monate). Insgesamt zahlen unsere Ausbildungsteilnehmer*innen also 14.400 € (36 x 400 €). In den Kosten sind sämtliche Aufwendungen enthalten, die im Rahmen der Ausbildung auf Sie zukommen (inkl. Supervision!). Zusätzlich kommen einmalige Gebühren in Form einer Aufnahmegebühr (350 €), Zwischenevaluationsgebühr (400 €) und Gebühr für die Prüfungsanmeldung (450 €) hinzu (Februar 2020).
Eine Übersicht über die Kosten finden Sie auch auf unserer Website im Download-Bereich.

Kann ich während der Ausbildung mit Einnahmen rechnen?

Die 600 Therapiestunden, die Sie im Rahmen der Praktischen Ausbildung in unserer Ausbildungsambulanz nach ca. der Hälfte der Ausbildungszeit absolvieren, werden (Stand April 2020) mit 30,00 € pro Therapiestunde vergütet. Im Rahmen der Praktischen Ausbildung erzielen Sie also einen Gewinn von 18.000 € (600 x 30 €) an unserem Ausbildungsinstitut.

Prüfungen

Bevor Sie in unserer Ambulanz starten, legen Sie eine Zwischenevaluation ab. Hier findet eine Interaktion mit einem Schauspielpatienten statt. So soll sichergestellt werden, dass Sie bestmöglich für die Arbeit mit Patient*innen vorbereitet sind. Am Ende Ihrer Ausbildung steht die staatliche Prüfung. Diese besteht aus einer schriftlichen und zwei mündlichen Prüfungen.

Inhalte der Ausbildung

Wie ist die Ausbildung aufgebaut?

Die Ausbildung zum/r Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in besteht aus folgenden Bestandteilen (nach KJPsychTh-APrV)

  • Theorie: mind. 600 Stunden
  • Praktische Tätigkeit: 1.200 Stunden Psychiatrie und 600 Stunden Psychosomatik
  • Selbsterfahrung: 120 Stunden
  • Praktische Ausbildung: 600 Stunden
  • Supervision: mind. 150 Stunden
  • Freie Spitze: 930 Stunden

Wann finden die Theorieseminare statt?

Unsere Theorie-Seminare finden in der Regel mittwochs von 18.00 bis 21.00 Uhr, freitags von 13.00 bis 20.00 Uhr und samstags von 09.00 bis 16.30 Uhr statt.
Unser Curriculum deckt eine Bandbreite an unterschiedlichen Themen ab, der Schwerpunkt ist auf dem Thema „Frühe Kindheit“ gesetzt.

Wie läuft die praktische Tätigkeit an Kliniken/Einrichtungen ab?

Die 1.200 Stunden der praktischen Tätigkeit I müssen in einer mit dem Institut kooperierenden Klinik / Einrichtung mit der Weiterbildungsbefugnis für Psychiatrie absolviert werden (volle Weiterbildungsbefugnis; https://www.blaek.de/weiterbildung/befugtensuche). Die 600 Stunden der praktischen Tätigkeit II können in einer Einrichtung, die der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen dient, absolviert werden.

Wie erhalte ich einen Praktikumsplatz für die praktischen Tätigkeiten?

Für einen Praktikumsplatz bewerben Sie sich selbstständig. Wir stehen als Ausbildungsinstitut aber gerne bei Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Kann ich vor Ausbildungsstart mit meiner praktischen Tätigkeit beginnen?

Mit der Praktischen Tätigkeit können Sie erst beginnen, wenn Sie mit der Ausbildung begonnen haben.

Wie gestalten sich die 600 Stunden Therapie in der Institutsambulanz?

Die Praktische Ausbildung umfasst 600 Stunden, in denen Sie Patient*innen in unserer Institutsambulanz behandeln. Davon muss im Durchschnitt jede 4. Sitzung supervidiert werden (mind. 150 Stunden).
Pro Sitzung erhalten Sie eine Vergütung von 30,00 € (Stand: April 2020).
Durch die Baby- und Kleinkindsprechstunde haben Sie auch die Möglichkeit, dem Schwerpunkt „Frühe Kindheit“ entsprechend Babys und Kleinkinder zu behandeln.

Gibt es Zusatzqualifikationen?

Sie können die Zusatzqualifikation für die Gruppentherapie im Rahmen Ihrer Ausbildung bei MUNIK erwerben. Die dafür notwendigen Theorie-Stunden sind in unserem Curriculum abgedeckt, außerdem finden Gruppentherapien in unserer Ambulanz statt.