Lehrstuhl für Psychologische Methodenlehre und Diagnostik
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FAQ Anerkennung von Leistungen

Die wichtigsten Infos:

  • Notentranskripte müssen beglaubigt sein, ansonsten können wir sie nicht anerkennen.
  • In den aktuellen Prüfungs- und Studienordnungen (PStO 2018 und 2020) können wir nur komplette Module anrechnen. Einzelleistungen innerhalb der Module können nicht anerkannt werden; fehlt in einem Modul eine Einzelleistung, kann das ganze Modul nicht anerkannt werden. Die einzige Ausnahme von dieser Regel ist das Modul P17.1 in der PStO 2020 ("Orientierungspraktikum"). Dieses kann als Teilleistung anerkannt werden (siehe auch dazugehörige FAQ unten).

Wie funktioniert die Online-Anerkennung?

Wie funktioniert die Online-Anerkennung?

Hier finden Sie alle Dokumente, die wir für eine Anerkennung brauchen: http://www.psy.lmu.de/pm/anerkennung/was_mitbringen/index.html -> "Was muss ich für die Anerkennung mitbringen?"

Wir machen die Anerkennung zur Zeit elektronisch. Bitte schicken Sie mir alle erforderlichen Unterlagen als PDF per Email zu (Wenn Sie bereits an der LMU studieren, müssen Sie das von Ihrer offiziellen LMU-Emailadresse aus tun!). Bitte beachten Sie: Wenn Sie Unterlagen per Email an uns schicken, dann sind diese nicht verschlüsselt. Mit dem Zusenden der Email willigen Sie ein, dass die Unterlagen auf diesem Weg verarbeitet werden dürfen (d.h., dass die Unterlagen und Bescheide innerhalb der LMU und auch entsprechend wieder an Sie per Email versendet werden dürfen).

Wichtig ist, dass Sie alle notwendigen Angaben bereits ausgefüllt haben (siehe Webseite was auszufüllen ist).

Bitte füllen Sie die PDFs nur elektronisch aus (z.B. in Acrobat Reader, oder in der Vorschau-App auf macos); bitte keine Scans des Formulars schicken. Sie können auch ihre Unterschrift elektronisch ins PDF einfügen. Auf macOS geht das mit der eingebauten App „Vorschau“: https://support.apple.com/de-de/guide/preview/prvw35725/mac. Auf Windows z.B. mit dem kostenlosen Acrobat Reader: https://helpx.adobe.com/de/acrobat/using/fill-and-sign.html

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Unterlagen per Email an uns schicken, dann sind diese nicht verschlüsselt. Mit dem Zusenden der Email willigen Sie ein, dass die Unterlagen auf diesem Weg verarbeitet werden dürfen (d.h., dass die Unterlagen und Bescheide innerhalb der LMU und auch entsprechend wieder an Sie per Email versendet werden dürfen).

 

Wie lange dauert die Onlinebearbeitung der Anerkennung? Wann muss ich meine Dokumente einreichen?

Wie lange dauert die Onlinebearbeitung der Anerkennung? Wann muss ich meine Dokumente einreichen?

Bitte setzen Sie sich mindestens 14 Tage vor einer eventuellen Einreichungsfrist mit uns in Kontakt. Die Bearbeitung der Anerkennungen braucht oft einige Tage und muss dann noch in das Prüfungsamt; wenn Sie zu kurzfristig dran sind können wir keine fristgerechte Bearbeitung garantieren.

Kann ich einen Studienplatz tauschen?

F: Kann ich im Rahmen der Anerkennung auch einen Studienplatz mit jemand anders tauschen?

A: Studienplatztausch ist nicht unser Ressort, und unabhängig von der Frage der Anerkennung von Leistungen. Bitte wenden Sie sich dazu an die Studentenkanzlei.

Wie viele ECTS brauche ich pro Semester?

F: Wie viele ECTS brauche ich pro Semester, damit es anerkannt wird?

A: Für jedes Semester, das Sie anrechnen wollen, benötigen Sie 25 ECTS die von uns anerkannt werden. Wenn Sie sich zum Beispiel in das 4. Semester bewerben wollen (also 3 Semester bereits abgeschlossen haben), dann benötigen Sie 3 x 25 = 75 ECTS, die von uns anerkannt werden.

Dabei ist es egal, aus welchem Fachsemester an Ihrer Heimatuniversität die anerkannten ECTS stammen. Angenommen, Sie haben insgesamt 50 ECTS aus ihrem 2. und 3. Semester anerkannt bekommen, dann werden Ihnen 2 Semester angerechnet, und Sie bewerben sich auf das 3. Semester. Falls Sie einen Studienplatz bekommen, müssten Sie trotzdem die fehlenden Prüfungen aus unserem 1. Semester nachholen (obwohl Sie formal bereits im 3. Semester studieren).

Kann ich mich gleichzeitig für einen Quereinstieg und in das erste Semester bewerben?

F: Kann ich ich gleichzeitig für einen Quereinstieg (d.h. in ein Fachsemester >= 2) und für einen Erstsemesterplatz bewerben?

A: Nein, Sie müssen sich entscheiden und können sich in einem Semester nur in das eine oder das andere bewerben.

Vorsicht bei der Anerkennung von Wahlpflichtmodulen (PStO 2018)

Auf was muss ich bei der Anerkennung von Wahlpflichtmodulen (WP1 bis WP6) beim B.Sc. Psychologie (Hauptfach, PStO 2018) achten?

Vorsicht bei der Wahl der Wahlpflichtmodule WP1 bis WP6 (BWL / VWL / Medizinische Grundlagen): Wenn man das Wahlpflichtfach einmal gewählt hat, kommt man nicht mehr raus und kann auch kein zusätzliches Wahlpflichtfach wählen. Eine Anerkennung von, zum Beispiel, WP3 "Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre" entspricht der Wahl dieses Wahlpflichtfachs, und sie können nicht mehr "Medizinische Grundlagen" wählen. D.h., wenn Sie planen, den Master "Klinische Psychologie" an der LMU zu belegen, dann dürfen Sie sich nicht ein anderes Wahlpflichtmodul (BWL oder VWL) anerkennen lassen, da das Wahlpflichtmodul "Medizinische Grundlagen" eine Voraussetzung für die Masterbewerbung ist.

Innerhalb welcher Frist muss ich Leistungen anerkennen lassen?

Innerhalb welcher Frist muss ich Leistungen anerkennen lassen?

Wenn Sie sich auf ein höheres Fachsemester bewerben:

Die genauen Fristen für das aktuelle Semester finden sich in einer amtlichen Bekanntmachung (siehe jeweils das aktuelle Semester, die Datei "BEKANNTMACHUNG des Vollzugs der Hochschulzulassungsverordnung - Nachreichfrist" unter "Nachreichefrist bei Bewerbungen -> für ein höheres Fachsemester in allen zulassungsbeschränkten Studiengängen"). Die Fristen für die reguläre Einreichung sind immer Mitte Januar und Mitte Juli, die Fristen für die Nachreichung von Anerkennungen sind ca. 2 Monate später, also Mitte März und Mitte September.

Wenn Sie sich neu an der LMU für ds Fach Psychologie immatrikuliert haben:

D.h., Sie haben bereits einen Studienplatz, und wollen nachträglich noch Leistungen anerkannt bekommen: Anzurechnende Leistungen müssen im Laufe des ersten Semesters einreicht werden.

Wenn Sie bereits an der LMU Psychologie studieren, und währenddessen in einem anderen Studiengang oder einer anderen Institution eine Leistung erwerben, die Sie anrechnen wollen:

Gemäß § 20 Abs. 7 Satz 2 Prüfungs- und Studienordnung müssen Sie Ihre Unterlagen für die Anerkennung im jeweils auf den Erwerb folgenden Semester einreichen, wenn es sich um anzuerkennende Prüfungs- und Studienleistungen handelt, die während des Studiums erbracht wurden.

Kann ich dieselbe Leistung für mehrere Studiengänge an der LMU anerkennen lassen?

Kann ich dieselbe Leistung für mehrere Studiengänge an der LMU anerkennen lassen?

Es gibt zwei Fälle:

(a) Wenn es sich um einen Studiengang mit Hauptfach und Nebenfach handelt, dann kann man eine externe Leistung nur in einem der beiden (also entweder im Hauptfach oder im Nebenfach) anerkennen lassen.

(b) Wenn Sie ein Doppelstudium an der LMU machen (d.h., zwei unabhängige Studiengänge), dann können Sie eine externe Leistung für beide Studiengänge anrechnen lassen.

Kann die Anrechnung auch postalisch erfolgen?

Kann die Anrechnung auch postalisch erfolgen?

Im Regelfall sollten Sie persönlich zur Anerkennungssprechstunde erscheinen und die relevanten Dokumente mitbringen. Postalische Anerkennungen machen wir nur in Ausnahmefällen; bitte schicken Sie uns nicht einfach Ihre Unterlagen, sondern setzen Sie sich vorher mit Dr. Felix Schönbrodt in Kontakt.

Anerkennung von bereits geleisteten Praktika in der PO2020

Ablauf Anerkennung von bereits geleisteten Praktika in der PO2020

In Modul P17 ist als Teilleistung ein Orientierungspraktikum (P17.1) vorgesehen; um das Modul P17 komplett abzuschließen benötigen Sie die dazu gehörige Vorlesung P17.2 Berufsrecht.

Falls Sie bereits ein Praktikum gemacht haben, das den Anforderungen von P17.1 entspricht, können Sie diese Teilleistung anerkennen lassen. Das muss jedoch innerhalb Ihres ersten Studiensemesters geschehen! Nach dem 4. Semester (wenn Sie die zum Modul gehörige Vorlesung P17.2 gehört haben) können dann Sie den Praktikumsbericht als Prüfungsleistung bei dem/der Praktikumsbeauftragten einreichen.

Kann ich eine anerkannte Note noch einmal an der LMU verbessern? ("Freiversuch")

Kann ich eine anerkannte Note noch einmal an der LMU verbessern? ("Freiversuch")

Auch wenn eine externe Leistung anerkannt wurde, haben sie einen Freiversuch zur Verbesserung der Note.
Das Prüfungsdatum ist das Datum der Anerkennung. Der Freiversuch muss dann zum nächsten regulären Prüfungstermin stattfinden, siehe Prüfungsordnung §11 (6): "Im Rahmen des freien Prüfungsversuchs abgelegte Modulprüfungen, Modulteilprüfungen oder Teilleistungen können zur Notenverbesserung einmal im nächstmöglichen regularen Termin wiederholt werden, wobei das jeweils bessere Ergebnis zählt.".

Achtung: Bei einer anerkannten Bachelorarbeit ist keine Notenverbesserung möglich!

Kann ich Einzelleistungen zu einem anderen Modul zusammenfassen?

"Es können nur vollständige Module anerkannt werden". Heißt das, dass ich auch an meiner Herkunftsuni alle Einzelleistungen eines Moduls abgeschlossen haben muss?

Nein. Wir können theoretisch Einzelveranstaltungen aus Ihrer Herkunftsuni "zusammenstückeln", so dass sie ein vollständiges Modul aus unserer Prüfungsordnung ergeben.

Kann ich Leistungen aus einem anderen Fach (nicht Psychologie) anerkennen lassen, oder von (Fach)Hochschulen?

Kann ich Leistungen aus einem anderen Fach (nicht Psychologie) anerkennen lassen, oder von (Fach)Hochschulen?

Ja, prinzipiell können wir auch Leistungen aus anderen Studiengängen anerkennen, prinzipiell auch von (Fach)Hochschulen. Entscheidend ist, dass Sie vom Inhalt und vom Umfang her äquivalent sind.

Zyklus WiSe / SoSe: In welches höhere Semester kann ich mich bewerben?

Zyklus WiSe / SoSe: In welches höhere Semester kann ich mich bewerben?

Sie können sich immer nur in diejenigen Fachsemester bewerben, die vom Zyklus her passen, d.h.:

  • zum Wintersemester in das 3. oder 5. Semester
  • zum Sommersemester in das 2., 4. oder 6. Semester

In welche PStO (2018 oder 2020) werde ich eingeordnet wenn ich in ein höheres Semester wechsle?

In welche PStO (2018 oder 2020) werde ich eingeordnet wenn ich in ein höheres Semester wechsle?

Das kommt darauf an, in welchem kalendarischen Semester Sie sich auf welches Fachsemester bewerben. Sie können sich maximal in das Fachsemester bewerben, das die erste Kohorte in der PStO 2020 (also diejenigen, die im WS 2020/21 angefangen haben) bereits erreicht hat. Siehe PStO 2020, §35 (4):

(4) Abweichend von Abs. 2 studiert, wer erstmals zum Wintersemester 2020/21 in das zweite oder ein höheres Fachsemester, zum Sommersemester 2021 in das dritte oder ein höheres Fachsemester, zum Wintersemester 2021/22 in das vierte oder ein höheres Fachsemester, zum Sommersemester 2022 in das fünfte oder ein höheres Fachsemester, zum Wintersemester 2022/23 in das sechste oder ein höheres Fachsemester, zum Sommersemester 2023 in das siebte oder ein höheres Fachsemester, zum Wintersemester 2023/24 in das ache oder ein höheres Fachsemester oder zum Sommersemester 2024 in das neunte oder ein höheres Fachsemester dieses Ba- chelorstudiengangs an de Ludwig-Maximilians-Universität München immatrikuliert wird, auf der Grundlage der Prüfungs- und Studienordnung der Ludwig-Maximilians- Universität München für den Bachelorstudiengang Psychologie vom 12. September 2018 in der bei Studienbeginn jeweils geltenden Fassung.

Werden VP-Stunden von andere Unis anerkannt?

  • VP-Stunden die während Ihres LMU-Studiums an einer anderen Universität erworben wurden können nicht anerkannt werden
  • Fremde VP-Stunden die zeitlich vor dem LMU-Studium erworben wurden können nur anerkannt werden, wenn sie „im Block“ vorliegen (also 20 VP-Stunden umfassen), und das Modul damit ganz erfüllen. Teilleistungen (also einzelne Vp-Zettel) können nicht anerkannt werden.

Ich habe 48 ECTS ein gereicht, aber es wurden nur 36 anerkannt - wie kann das sein?

Im Anerkennungsbescheid geht es nicht um die ECTS, die Sie an Ihrer jetzigen Hochschule erzielt haben, sondern nur um die ECTS, die die entsprechenden Module an der LMU erzielen würden. Diese können sich aus verschiedenen Gründen unterscheiden, z.B:

* Das Statistik-1 Modul, das Sie an Ihrer jetzigen Universität bestanden haben, hatte dort 12 ECTS. An der LMU hat das selbe Modul nur 9 ECTS, also bekommen Sie nur 9 ECTS angerechnet (die anderen 3 verfallen).
* Module können nicht angerechnet werden, da sie inhaltlich oder vom Umfang her nicht äquivalent sind, daher verfallen die ECTS.
* Wir müssen zwei Ihrer Module kombinieren, um inhaltlich ein Modul an der LMU zu erzielen. Das eine anerkannte LMU-Modul hat weniger ECTS als die zwei Module, die Sie eingereicht haben.


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