Angewandte Sozialpsychologie und Beratungspsychologie
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FAQs zum Studium der Schulpsychologie

 

 1. Vor dem Studium

  1. Für welches Lehramt kann das Studium der Schulpsychologie studiert werden?
  2. Gibt es einen inhaltlichen Unterschied zwischen dem grundständigen Studium der Schulpsychologie für das Lehramt an Grund-, Mittel- oder Realschulen oder dem Studium der Schulpsychologie für das Lehramt an Gymnasien?
  3. Gibt es einen inhaltlichen Unterschied zwischen dem Erweiterungsstudium der Schulpsychologie für das Lehramt an Gymnasien, Förderschulen oder Beruflichen Schulen?
  4. Gibt es einen Unterschied zwischen dem grundständigen Studium der Schulpsychologie und dem Erweiterungsstudium der Schulpsychologie?
  5. Was ist eine nachträgliche Erweiterung?
  6. Ist es möglich, während des Studiums der Schulpsychologie die gewählte Schulart zu wechseln?
  7. Wieso wird hierbei zwischen dem Studium der Schulpsychologie für das Lehramt an Grund-, Mittel- oder Realschule und dem Studium der Schulpsychologie für das Lehramt an Gymnasien unterschieden?
  8. Ist es möglich, während des Studiums der Schulpsychologie zwischen dem grundständigen Studium und dem Erweiterungsstudium zu wechseln?
  9. Handelt es sich beim Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (Schulpsychologie) um einen modularisierten Studiengang?
  10. Welcher Abschluss steht am Ende des Studiums der Schulpsychologie?
  11. Welche Fächer können zusammen mit dem Studium der Schulpsychologie studiert werden?
  12. Wann kann das Studium der Schulpsychologie begonnen werden?
  13. Ist das Studium der Schulpsychologie zulassungsbeschränkt?
  14. Was für ein Abiturschnitt wird benötigt, um sich erfolgreich bei der LMU für das Studium der Schulpsychologie zu bewerben?

2. Schulpsychologie vs. Bachelor/Master Psychologie

  1. Ist es möglich, an der LMU einen Bachelor- oder Masterabschluss für das Studium der Schulpsychologie zu erlangen?
  2. Kann das Erste Staatsexamen in Schulpsychologie an der LMU als äquivalent zum Bachelor Psychologie an der LMU betrachtet werden?
  3. Ist es Studierenden der Schulpsychologie erlaubt, Veranstaltungen zu besuchen, die ausschließlich für den Studiengang Psychologie (Bachelor) bzw. für einen Masterstudiengang in Psychologie angeboten werden?

3. Anerkennung

  1. Können Leistungen, die in einem vorherigen Studium erworben wurden, auf das Studium der Schulpsychologie angerechnet werden?
  2. Welche Voraussetzungen müssen Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen erfüllen, damit sie anerkannt werden können?
  3. Können Leistungen eines Fachhochschulstudiums auf das Studium der Schulpsychologie angerechnet werden?
  4. Bis wann müssen Leistungen anerkannt werden, die an einer anderen Universität als der LMU München erworben wurden?
  5. Bis wann müssen Leistungen anerkannt werden, die während des Studiums der Schulpsychologie an der LMU erworben wurden?
  6. Was wird für die Anerkennung von Leistungen für das Studium der Schulpsychologie benötigt?
  7. Bei wem müssen die für die Anrechnung erforderlichen Unterlagen eingerechnet werden?
  8. Wer entscheidet, ob die Leistungen auf das Studium der Schulpsychologie angerechnet werden können?
  9. Wie wird die Anerkennung von Leistungen im Notenspiegel (Transscript of Records) vorgenommen?

4. Studienzeit

  1. Wie hoch ist die Mindeststudienzeit beim grundständigen Studium der Schulpsychologie?
  2. Wie hoch ist die Regelstudienzeit beim grundständigen Studium der Schulpsychologie?
  3. Wie hoch ist die Höchststudienzeit beim grundständigen Studium der Schulpsychologie?
  4. Wie hoch ist die Mindest-, Regel- oder Höchststudienzeit beim Erweiterungsstudium der Schulpsychologie?

5. Ansprechpartner

  1. Ich habe eine Frage zum Inhalt einer Vorlesung/eines Seminars - an wen wende ich mich?
  2. Ich habe eine Frage zu Klausurterminen, Klausureinsicht o.ä. - an wen wende ich mich?
  3. Welcher Lehrstuhl ist für Statistische Methoden und Testtheorie im Rahmen des Studiums der Schulpsychologie zuständig?
  4. Welcher Lehrstuhl ist für Allgemeine Psychologie I im Rahmen des Studiums der Schulpsychologie zuständig?
  5. Welcher Lehrstuhl ist für Allgemeine Psychologie II im Rahmen des Studiums der Schulpsychologie zuständig?
  6. Welcher Lehrstuhl ist für Sozialpsychologie im Rahmen des Studiums der Schulpsychologie zuständig?
  7. Welcher Lehrstuhl ist für Entwicklungspsychologie im Rahmen des Studiums der Schulpsychologie zuständig?
  8. Welcher Lehrstuhl ist für Differentielle und Persönlichkeitspsychologie im Rahmen des Studiums der Schulpsychologie zuständig?
  9. Welche Lehr- und Forschungseinheit ist für Klinische und Beratungspsychologie im Rahmen des Studiums der Schulpsychologie zuständig?
  10. Ich habe eine Frage zu einem anderen Modul bzw. zu einer anderen Veranstaltung im Rahmen des Studiums der Schulpsychologie - wie finde ich heraus, welcher Lehrstuhl für das Modul bzw. für die Veranstaltung zuständig ist?
  11. Ich habe eine Frage zu den schulpsychologischen Praktika - an wen wende ich mich?
  12. Ich habe eine Frage zum LSF (Anmeldung zu Veranstaltungen, zu Prüfungen etc.) oder zur Organisation meines Studiums der Schulpsychologie - an wen wende ich mich?
  13. Welches Prüfungsamt ist für die Modulprüfungen bzw. für die Teilmodulprüfungen im Rahmen des Studiums der Schulpsychologie zuständig?
  14. Welches Prüfungsamt ist für Angelegenheiten zuständig, die sich direkt auf das Erste Staatsexamen beziehen?

6. Lehrveranstaltungen

  1. Was ist ein Modul?
  2. Was ist ein Wahlpflichtmodul?
  3. Kann beim Studium der Schulpsychologie der Freie Bereich frei gewählt werden?
  4. Welche Arten von Lehrveranstaltungen gibt es beim Studium der Schulpsychologie?
  5. Ist eine Anmeldung zu Lehrveranstaltungen erforderlich?
  6. Wie kann man sich zu einer Lehrveranstaltung anmelden?
  7. Zu welchen Lehrveranstaltungen muss man sich über das LSF anmelden?
  8. Gibt es Voraussetzungen für die Teilnahme an Modulen oder Teilmodulen?
  9. Was versteht man unter regelmäßiger Teilnahme?
  10. Ist die Reihenfolge der Module bzw. Teilmodule verpflichtend?
  11. Wie viele Versuchspersonenstunden müssen beim Studium der Schulpsychologie absolviert werden?

7. Prüfungen

  1. Ist eine Anmeldung zu Prüfungen erforderlich?
  2. Wie kann man sich zu einer Prüfung anmelden?
  3. Zu welchen Prüfungen muss man sich über das LSF anmelden?
  4. Ist es möglich, eine Prüfung mitzuschreiben, wenn man sich nicht über das LSF zu dieser Prüfung angemeldet hat?
  5. Kann man sich von Prüfungen, für die man sich während des Anmeldezeitraums über das LSF angemeldet hat, wieder abmelden?
  6. Was passiert, wenn man sich zu einer Prüfung in Schulpsychologie angemeldet hat, aber nicht zum Prüfungstermin erscheint?
  7. Gibt es Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungen?
  8. Mit welcher Prüfungsform werden Module geprüft, die mindestens aus einer Vorlesung bestehen?
  9. Mit welcher Prüfungsform werden Module geprüft, die ausschließlich aus Seminaren bestehen?
  10. Ab wann gilt eine Prüfung als bestanden?
  11. Wie oft kann eine Prüfung bei Nichtbestehen wiederholt werden?
  12. Kann eine Prüfung zur Notenverbesserung wiederholt werden?
  13. Muss eine Prüfung, die nicht bestanden wurde, zwangsläufig im auf die nicht bestandene Prüfung folgenden Semester wiederholt werden?
  14. Muss man ein ganzes Jahr warten, bis man eine Modulprüfung, die aus einer Klausur besteht, wiederholen kann, oder wird für jede Modulprüfung eine Nachholklausur angeboten?
  15. Kann man sich auch zu einer Nachholprüfung anmelden, wenn man sich das Semester zuvor nicht zu der regulären Prüfung über das LSF angemeldet hatte?
  16. Was versteht man unter einer Modulprüfung?
  17. Müssen Teilmodule, die zusammen ein Modul bilden und mit einer einzigen Modulprüfung abgeschlossen werden, im gleichen Semester absolviert werden?

8. Praktika

  1. Welche schulpsychologischen Praktika müssen im Rahmen des grundständigen Studiums der Schulpsychologie absolviert werden, um zum Ersten Staatsexamen in Schulpsychologie zugelassen zu werden?

  2. Welche schulpsychologischen Praktika müssen im Rahmen des grundständigen Erweiterungsstudiums der Schulpsychologie absolviert werden, um zum Ersten Staatsexamen in Schulpsychologie zugelassen zu werden?
  3. Welche schulpsychologischen Praktika müssen im Rahmen des nachträglichen Erweiterungsstudiums der Schulpsychologie absolviert werden, um zum Ersten Staatsexamen in Schulpsychologie zugelassen zu werden?
  4. Welches Praktikumsamt ist für die schulpsychologischen Praktika zuständig?
  5. Wie meldet man sich für die schulpsychologischen Praktika an?

9. Erziehungswissenschaftliches Studium (EWS)

  1. Muss bei einer Fächerverbindung mit Schulpsychologie im Rahmen des grundständigen Studiums der Schulpsychologie auch das Erziehungswissenschaftliche Studium (EWS) studiert werden?
  2. Muss bei einer Fächerverbindung mit Schulpsychologie im Rahmen des Erweiterungsstudiums der Schulpsychologie auch das Erziehungswissenschaftliche Studium (EWS) studiert werden?
  3. Muss das Erste Staatsexamen auch im EWS absolviert werden?
  4. Kann das Erste Staatsexamen im EWS vorgezogen werden?
  5. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um zum Ersten Staatsexamen im EWS zugelassen zu werden?
  6. Wo meldet man sich zum Ersten Staatsexamen im EWS an?
  7. Wie läuft das Erste Staatsexamen im EWS ab?

10. Zulassungsarbeit

  1. In welchem Fach muss bei einer Fächerkombination mit Schulpsychologie die Zulassungsarbeit angefertigt werden?
  2. Kann beim Erweiterungsstudiums der Schulpsychologie die Zulassungarbeit dennoch im Rahmen des Erweiterungsstudiums der Beratungslehrkraft angefertigt werden?
  3. Welche Voraussetzungen gelten für die Zulassungsarbeit?
  4. Müssen bei der Zulassungsarbeit eigene Daten erhoben werden oder ist es auch möglich, auf bereits vorhandene Datensätze zurückzugreifen?
  5. Kommen als Betreuer der Zulassungsarbeit nur Professoren in Frage oder ist es auch möglich, die Zulassungsarbeit von einem wissenschaftliche Mitarbeiter des Departments Psychologie betreuen zu lassen?
  6. In welchem Semester muss die Zulassungsarbeit angefertigt werden?
  7. Wie viel Prozent der Gesamtnote des Ersten Staatsexamens werden durch die Zulassungsarbeit abgedeckt?

11. ECTS-Punkte

  1. Wie viele ECTS-Punkte müssen im Fach Schulpsychologie mindestens erworben werden, um zum Ersten Staatsexamen in Schulpsychologie zugelassen zu werden?
  2. Wie verteilen sich die bis zu 153 ECTS-Punkte beim Studium der Schulpsychologie auf die verschiedenen Module bzw. Teilleistungen?
  3. Wie viele ECTS-Punkte müssen im Freien Bereich mindestens erworben werden?
  4. Wie viele ECTS-Punkte werden durch die Zulassungsarbeit erworben?
  5. Wie viele ECTS-Punkte müssen beim Studium der Schulpsychologie im Erziehungswissenschaftlichen Studium (EWS) mindestens erworben werden?
  6. Wie verteilen sich die 24 ECTS-Punkte auf die verschiedenen EWS-Module?
  7. Wie viele ECTS-Punkte müssen beim Erweiterungsstudium der Schulpsychologie im Erziehungswissenschaftlichen Studium (EWS) mindestens erworben werden?
  8. Wie verteilen sich die 36 ECTS-Punkte auf die verschiedenen EWS-Module?

12. Staatsexamen

  1. Was ist ein Freiversuch?
  2. Bis zu welchem Semester kann man sich für den Freiversuch anmelden?
  3. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um zum 1. Staatsexamen in Schulpsychologie zugelassen zu werden?
  4. Wo melde ich mich zum 1. Staatsexamen an?
  5. Was wird für die Anmeldung zum 1. Staatsexamen benötigt?
  6. Woraus besteht das 1. Staatsexamen in Schulpsychologie?
  7. Wie wird die Gesamtnote des 1. Staatsexamens berechnet?
  8. Wann ist das 1. Staatsexamen nicht bestanden?

Vor dem Studium

  1. Für welches Lehramt kann das Studium der Schulpsychologie an der LMU München studiert werden?
    • Das grundständige Studium der Schulpsychologie kann für das Lehramt an Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien studiert werden.
    • Als Erweiterungsstudium kann das Studium der Schulpsychologie für das Lehramt an Gymnasien (grundständige Erweiterung und nachträgliche Erweiterung), Förderschulen und Beruflichen Schulen (momentan ausschließlich nachträgliche Erweiterung gemäß Art. 23 BayLBG) studiert werden.
  2. Gibt es einen inhaltlichen Unterschied zwischen dem grundständigen Studium der Schulpsychologie für das Lehramt an Grund-, Mittel- oder Realschulen oder dem Studium der Schulpsychologie für das Lehramt an Gymnasien?
    • Nein, es gibt keinen inhaltlichen Unterschied zwischen diesen Studiengängen. Bis auf zwei Wahlpflichtmodule im 7. Fachsemester für das Lehramt an Realschulen bzw. ein Wahlpflichtmodul im 7. Fachsemester für das Lehramt an Gymnasien (kein Wahlpflichtmodul bei LA Grund- und Mittelschule) sind diese Studiengänge zu 100% identisch.
  3. Gibt es einen inhaltlichen Unterschied zwischen dem Erweiterungsstudium der Schulpsychologie für das Lehramt an Gymnasien, Förderschulen oder Beruflichen Schulen?
    • Nein, es gibt keinen inhaltlichen Unterschied zwischen diesen Studiengängen.
  4. Gibt es einen Unterschied zwischen dem grundständigen Studium der Schulpsychologie und dem Erweiterungsstudium der Schulpsychologie?
    • Ja, beim grundständigen Studiums der Schulpsychologie werden mindestens 126 ECTS-Punkte im Rahmen psychologischer Veranstaltungen (Module) erworben. Das grundständige Studium der Schulpsychologie besteht insgesamt aus 18 Modulen und zwei fakultativen Wahlpflichtmodulen.
    • Beim Erweiterungsstudium der Schulpsychologie werden genau 102 ECTS-Punkte im Rahmen psychologischer Veranstaltungen (Module) erworben. Das Erweiterungsstudium der Schulpsychologie besteht insgesamt aus 14 Modulen.
  5. Was ist eine nachträgliche Erweiterung?
    • Von einer nachträglichen Erweiterung wird gesprochen, wenn kein Refrendariat und somit kein 2. Staatsexamen in dem entsprechenden Erweiterungsstudium absolviert wird.
      Dies ist meistens bei solchen Studierenden der Fall, die schon über ein abgeschlossenes 1. Staatsexamen und/oder 2. Staatsexamen in anderen Lehramtsfächern verfügen.
  6. Ist es möglich, während des Studiums der Schulpsychologie die gewählte Schulart zu wechseln?
    • Diese Frage ist davon abhängig, welches die gewählte Schulart ist und zu welcher Schulart gewechselt werden soll.
      Für einen Wechsel in eine andere Schulart ist in der Regel eine Online-Bewerbung für das gewünschte Lehramt bei der Studentenkanzlei der LMU erforderlich.
  7. Wieso wird hierbei zwischen dem Studium der Schulpsychologie für das Lehramt an Grund-, Mittel- oder Realschule und dem Studium der Schulpsychologie für das Lehramt an Gymnasien unterschieden?
    • Da beim Studium der Schulpsychologie für das Lehramt an Gymnasien auch das zweite Fach (Englisch, Latein oder Mathematik) vertieft studiert wird, wird den Studierenden mehr Zeit für das Studium gewährt.
      Die beiden Studiengänge unterscheiden sich also in Mindest-, Regel- und Höchststudienzeit.
  8. Ist es möglich, während des Studiums der Schulpsychologie zwischen dem grundständigen Studium und dem Erweiterungsstudium zu wechseln?
    • Ein Wechsel vom grundständigen Studium auf das Eweiterungsstudium bzw. ein Wechsel vom Erweiterungsstudium auf das grundständige Studium ist nicht ohne Weiteres möglich. Im Hinblick auf solch einen Wechsel muss man sich  bei der Studentenkanzlei (Sachgebiet 2) der LMU informieren.
  9. Handelt es sich beim Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (Schulpsychologie) um einen modularisierten Studiengang?
    • Ja, sowohl beim grundständigen Studium der Schulpsychologie als auch beim Erweiterungsstudium der Schulpsychologie handelt es sich um einen modularisierten Studiengang.
      Das nicht modularisierte Studium der Schulpsychologie wurde zum Wintersemester 2010/2011 durch das modularisierte Studium der Schulpsychologie ersetzt.
  10. Welcher Abschluss steht am Ende des Studiums der Schulpsychologie?
    • Auch wenn es sich beim Studium der Schulpsychologie um einen modularisierten Studiengang handelt, steht am Ende des Studiums, nach erfolgreicher Absolvierung aller notwendigen Module und sonstiger Zulassungsvoraussetzungen, weiterhin das 1. Staatsexamen.
  11. Welche Fächer können zusammen mit dem Studium der Schulpsychologie studiert werden?
    • Das Studium der Schulpsychologie kann mit folgenden Fächern kombiniert werden:
      - LA Grundschule:
      Schulpsychologie als Unterrichtsfach
      - LA Mittelschule:
      Schulpsychologie als Unterrichtsfach
      - LA Realschule:
      Schulpsychologie und Englisch, Schulpsychologie und Mathematik
      - LA Gymnasium:
      Schulpsychologie und Englisch, Schulpsychologie und Latein, Schulpsychologie und Mathematik
      - Erweiterungsstudium:
      im Rahmen des Erweiterungsstudium sind sämtliche Kombinationen mit anderen Fächern denkbar
  12. Wann kann das Studium der Schulpsychologie begonnen werden?
    • Sowohl das grundständige Studium der Schulpsychologie als auch das Erweiterungsstudium der Schulpsychologie kann nur zum Wintersemester begonnen werden.
  13. Ist das Studium der Schulpsychologie zulassungsbeschränkt?
    • Ja, sowohl das grundständige Studium der Schulpsychologie als auch das Erweiterungsstudium der Schulpsychologie an der LMU München ist örtlich zulassungsbeschränkt. Um einen Studienplatz für das Studium der Schulpsychologie zu erhalten, müssen sich Interessenten über die Online-Bewerbung der LMU München für das folgende Wintersemester (Stichtag: i.d.R. Mitte Juli) bewerben.
  14. Was für ein Abiturschnitt wird benötigt, um sich erfolgreich bei der LMU für das Studium der Schulpsychologie zu bewerben?

Schulpsychologie vs. Bachelor/Master Psychologie

  1. Ist es möglich, an der LMU einen Bachelor- oder Masterabschluss für das Studium der Schulpsychologie zu erlangen?
    • Nein, das Studium der Schulpsychologie an der LMU München schließt ausschließlich mit dem Ersten Staatsexamen und sieht zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Bachelor- oder Masterabschluss vor.
  2. Kann das Erste Staatsexamen in Schulpsychologie an der LMU als äquivalent zum Bachelor Psychologie an der LMU betrachtet werden?
  3. Ist es Studierenden der Schulpsychologie erlaubt, Veranstaltungen zu besuchen, die ausschließlich für den Studiengang Psychologie (Bachelor) bzw. für einen Masterstudiengang in Psychologie angeboten werden?

    • Nein, Studierende der Schulpsychologie dürfen keine Veranstaltungen besuchen, die ausschließlich für Bachelor- oder Masterstudenten der Psychologie an der LMU angeboten werden.
      Prüfungsleistungen, die entsprechenden Veranstaltungen erworben wurden, werden vom Prüfungsausschuss und vom Prüfungsamt nicht anerkannt.

Anerkennung

  1. Können Leistungen, die in einem vorherigen Studium erworben wurden, auf das Studium der Schulpsychologie angerechnet werden?
    • Ja, Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen können anerkannt werden, wenn sie gewisse Voraussetzungen zur Anerkennung erfüllen.
    • Wenn Sie Leistungen aus einem vorherigen Studium oder einem Auslandstudium anerkennen lassen wollen, wenden Sie sich bitte zunächst an Prof. Mechthild Schäfer. Schicken Sie ihr bitte alle Nachweise sowie Modulbeschreibungen Ihrer bisherigen Leistungen. Sie benötigen für die Anerkennung eine „Anerkennung von Prüfungsleistungen“ und eine „Anrechnung von Studienzeiten“. Beides finden Sie mit entsprechenden Hinweisen hier: https://www.pags.pa.uni-muenchen.de/lehramt/la_schulpsychologie/form_la_schulpsych.html
    • Anerkennungsbescheid und Anrechnungsbescheid reichen Sie bitte im PAGS zur Prüfung ein. Die vom PAGS unterschriebenen Bescheide legen Sie bitte der Studierendenkanzlei vor.
      Nach erfolgter Höherstufung in der Studierendenkanzlei werden die anerkannten Leistungen im PAGS verbucht.
      Sofern keine Höherstufung erfolgt, weil z. B. kein Studienplatz im höheren Fachsemester erlangt wurde, oder sofern Sie sich gar nicht erst auf ein höheres Semester beworben haben, darf die Anrechnung durch Eintrag der anerkannten Leistungen in das Prüfungskonto nicht wirksam werden. Diese werden daher erst in dem Semester verbucht, in dem die noch zu erbringenden Prüfungsleistungen in diesem Studiengang an der LMU vollständig erbracht wurden.
  2. Welche Voraussetzungen müssen Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen erfüllen, damit sie anerkannt werden können?
    • Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen werden anerkannt, sollten sie die Voraussetzung der Gleichwertigkeit erfüllen.
      Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen sind gleichwertig, wenn sie in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des Studiums der Schulpsychologie an der LMU im Wesentlichen entsprechen.
  3. Können Leistungen eines Fachhochschulstudiums auf das Studium der Schulpsychologie angerechnet werden?
    • Ja, wenn sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.
      Generell gilt aber, dass außerhalb des Hochschulbereichs erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten höchstens die Hälfte des vorgeschriebenen Hochschulstudiums ersetzen dürfen.
  4. Bis wann müssen Leistungen anerkannt werden, die an einer anderen Universität als der LMU München erworben wurden?
    • Die für die Anrechnung erforderlichen Unterlagen sind von den Studierenden spätestens am Ende des ersten Semesters beim Prüfungsausschuss (Prof. Mechthild Schäfer) einzureichen, sofern Studienzeiten und Studien- oder Prüfungsleistungen angerechnet werden sollen, die bereits vor der Immatrikulation an der Ludwig-Maximilians-Universität München in diesen Studiengang erbracht wurden. Hat sich ein:e Student:in also im Wintersemester 2012/2013 zum ersten Mal an der LMU in das Studium der Schulpsychologie immatrikuliert, müssen Leistungen aus einem früheren Studium spätestens bis zum 31. März (30. September bei Erstimmatrikulation im Sommersemester in ein gerades Fachsemester) anerkannt werden.
    • Für die Anrechnung von Studienzeiten und Studien- und Prüfungsleistungen, die nach der Immatrikulation an der Ludwig-Maximilians-Universität München in diesen Studiengang erbracht werden, sind die Unterlagen im jeweils auf den Erwerb folgenden Semester einzureichen.

  5. Bis wann müssen Leistungen anerkannt werden, die während des Studiums der Schulpsychologie an der LMU erworben wurden?
    • Die Leistungen müssen spätestens am Ende des auf den Erwerb folgenden Semesters anerkannt werden.
  6. Was wird für die Anerkennung von Leistungen für das Studium der Schulpsychologie benötigt?
    • Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist eine Bescheinigung (sog. Transcript of Records) derjenigen Hochschule vorzulegen, an der die Prüfungsleitungen erbracht wurden.
  7. Bei wem müssen die für die Anrechnung erforderlichen Unterlagen eingerechnet werden?
    • Die für die Anrechnung erforderlichen Unterlagen müssen bei Prof. Dr. Mechhtild Schäfer (mechthild.schaefer@psy.lmu.de) vorgelegt werden.
  8. Wer entscheidet, ob die Leistungen auf das Studium der Schulpsychologie angerechnet werden können?
    • Für die Entscheidung, ob die Leistungen den Voraussetzungen zur Anerkennung erfüllen und folglich auf das Studium der Schulpsychologie angerechnet werden können, ist die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zuständig.

  9. Wie wird die Anerkennung von Leistungen im Notenspiegel (Transscript of Records) vorgenommen?
    • Wurden die Leistungen von der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses anerkannt, muss die Anerkennung spätestens bis zum jeweiligen Stichtag dem Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS) vorgelegt werden.

Studienzeit

  1. Wie hoch ist die Mindeststudienzeit beim grundständigen Studium der Schulpsychologie?
    • Die Mindeststudienzeit beim grundständigen Studium für das Lehramt an
      a) Grund-, Haupt- und Realschulen beträgt 6 Fachsemester
      b) Gymnasien beträgt 8 Fachsemester.
      Die Mindeststudienzeit kann um bis zu 2 Semester unterschritten werden, sofern die für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Leistungen nachgewiesen sind.
  2. Wie hoch ist die Regelstudienzeit beim grundständigen Studium der Schulpsychologie?
    • Die Regelstudienzeit beim grundständigen Studium für das Lehramt an
      a) Grund-, Haupt- und Realschulen beträgt 9 Fachsemester
      b) Gymnasien beträgt 10 Fachsemester (bei Schulpsychologie als Erweiterungsfach 11 Fachsemester).
  3. Wie hoch ist die Höchststudienzeit beim grundständigen Studium der Schulpsychologie?
    • Die Höchststudienzeit beim grundständigen Studium für das Lehramt an
      a) Grund-, Haupt- und Realschulen beträgt 13 Fachsemester
      b) Gymnasien beträgt 14 Fachsemester.
  4. Wie hoch ist die Mindest-, Regel- oder Höchststudienzeit beim Erweiterungsstudium der Schulpsychologie?
    • Beim Erweiterungsstudium der Schulpsychologie gibt es keine Mindest-, Regel- oder Höchststudienzeit.

Ansprechpartner

  1. Ich habe eine Frage zum Inhalt einer Vorlesung/eines Seminars - an wen wende ich mich?
    • Bei Fragen, die den Inhalt einer Vorlesung/eines Seminars betreffen, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Dozenten der Veranstaltung.
  2. Ich habe eine Frage zu Klausurterminen, Klausureinsicht o.ä. - an wen wende ich mich?
    • Bei Fragen, die Termine von Klausuren, von Klausureinsichten o.ä. betreffen, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des jeweiligen Lehrstuhls.
  3. Welcher Lehrstuhl ist für Statistische Methoden und Testtheorie im Rahmen des Studiums der Schulpsychologie zuständig?
    • Für Statistische Methoden im Rahmen des Studiums der Schulpsychologie ist der Lehrstuhl für „Methodenlehre und psychologische Diagnostik“ zuständig, für Testtheorie Dr. Mitho Müller (mitho.mueller@psy.lmu.de).
  4. Welcher Lehrstuhl ist für Allgemeine Psychologie I im Rahmen des Studiums der Schulpsychologie zuständig?
  5. Welcher Lehrstuhl ist für Allgemeine Psychologie II im Rahmen des Studiums der Schulpsychologie zuständig?
    • Für Allgemeine Psychologie II im Rahmen des Studiums der Schulpsychologie ist der Lehrstuhl für
      Allgemeine Psychologie II“ zuständig.
  6. Welcher Lehrstuhl ist für Sozialpsychologie im Rahmen des Studiums der Schulpsychologie zuständig?
    • Für Sozialpsychologie im Rahmen des Studiums der Schulpsychologie ist der Lehrstuhl für
      Sozialpsychologie“ zuständig.
  7. Welcher Lehrstuhl ist für Entwicklungspsychologie im Rahmen des Studiums der Schulpsychologie zuständig?
  8. Welcher Lehrstuhl ist für Differentielle und Persönlichkeitspsychologie im Rahmen des Studiums der Schulpsychologie zuständig?
  9. Welche Lehr- und Forschungseinheit ist für Klinische und Beratungspsychologie im Rahmen des Studiums der Schulpsychologie zuständig?
  10. Ich habe eine Frage zu einem anderen Modul bzw. zu einer anderen Veranstaltung im Rahmen des Studiums der Schulpsychologie - wie finde ich heraus, welcher Lehrstuhl für das Modul bzw. für die Veranstaltung zuständig ist?
  11. Ich habe eine Frage zu den schulpsychologischen Praktika - an wen wende ich mich?
  12. Ich habe eine Frage zum LSF (Anmeldung zu Veranstaltungen, zu Prüfungen etc.) oder zur Organisation meines Studiums der Schulpsychologie - an wen wende ich mich?
  13. Welches Prüfungsamt ist für die Modulprüfungen bzw. für die Teilmodulprüfungen im Rahmen des Studiums der Schulpsychologie zuständig?
  14. Welches Prüfungsamt ist für Angelegenheiten zuständig, die sich direkt auf das Erste Staatsexamen beziehen?

Lehrveranstaltungen

  1. Was ist ein Modul?
    • Ein Modul ist eine inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheit, die sich aus 2 oder mehreren Teilmodulen (beim Studium der Schulpsychologie in der Regel eine Vorlesung und ein Seminar oder zwei Seminare) zusammensetzt.
      Jedes Modul schließt mit einer Modulprüfung ab.
  2. Was ist ein Wahlpflichtmodul?
    • Ein Wahlpflichtmodul wird spätestens durch Antreten einer dazugehörigen Modulprüfung gewählt; die Wahl ist unwiderruflich.
  3. Kann beim Studium der Schulpsychologie der Freie Bereich frei gewählt werden?
    • Ja, beim Studium der Schulpsychologie kann ein sog. Freier Bereich im Fach Schulpsychologie gewählt werden, allerdings nur beim grundstänfigen Studium für LA Realschule oder LA Gymnasium.
      Beim grundständigen Studium für LA Grund- und Mittelschule wird an der LMU München kein Freier Bereich benötigt.
      Beim Erweiterungsstudium der Schulpsychologie kann ebenfalls kein Freier Bereich gewählt werden.
  4. Welche Arten von Lehrveranstaltungen gibt es beim Studium der Schulpsychologie?
    •  Die Lehrformen beim Studium der Schulpsychologie sind Vorlesungen und Seminare.
  5. Ist eine Anmeldung zu Lehrveranstaltungen erforderlich?
    • Ja, man muss sich für alle Seminare online anmelden. Für Vorlesungen ist dagegen keine Anmeldung erforderlich.
  6. Wie kann man sich zu einem Seminar anmelden?
    • Das Anmelden zu bzw. das Belegen von Seminaren ist während des Belegzeitraums für alle Seminare über das LSF möglich.
      Informationen zum Belegzeitraum des aktuellen Semesters findet man nach der Anmeldung im LSF.
  7. Zu welchen Lehrveranstaltungen muss man sich über das LSF anmelden?
    • Beim Studium der Schulpsychologie müssen alle Seminare über das LSF während des Belegzeitraums belegt werden.
      Beim Studium der Schulpsychologie ist demnach das Belegen von Vorlesungen über das LSF nicht notwendig.
  8. Gibt es Voraussetzungen für die Teilnahme an Modulen oder Teilmodulen?
    • Nein, jedes Modul oder Teilmodul kann unabhängig von anderen Modulen oder Teilmodulen besucht werden.
      Das Bestehen einer Prüfung ist somit zu keiner Zeit des Studiums Voraussetzung zur Teilnahme an einem anderen Modul. In LSF finden Sie unter den Modulen Empfehlungen, falls bestimmte Module vorher besucht werden sollten.
  9. Was versteht man unter regelmäßiger Teilnahme?
    • Eine regelmäßige Teilnahme ist dann nicht mehr gegeben, wenn Studierende aus selbst zu vertretenden Gründen an mehr als 2 der stattfindenden Veranstaltungstermine einer Lehrveranstaltung nicht teilnehmen.
  10. Ist die Reihenfolge der Module bzw. Teilmodule verpflichtend?
    • Nein, bei der im Studienplan aufgeführten Reihenfolge der Module bzw. Teilmodule handelt es sich lediglich um eine Empfehlung für die entsprechende Semester.
      Generell gilt aber, dass Module bzw. Teilmodule, die im Studienplan in frühen Semestern aufgeführt werden, auch erst in späteren Semestern absolviert werden können und vice versa.
  11. Wie viele Versuchspersonenstunden müssen beim Studium der Schulpsychologie absolviert werden?
    • Sowohl beim grundständigen Studium der Schulpsychologie als auch beim Erweiterungsstudium der Schulpsychologie müssen insgesamt 12 Versuchspersonenstunden absolviert werden.
      Die 12 Versuchspersonenstunden sollten spätestens bis zum 5. Fachsemester bzw. spätestens bis zum Besuch des Moduls P 8 "Empirisch-Psychologisches Praktikum" vollständig absolviert sein. Das Modul kann erst dann abgeschlossen werden, d.h. als "bestanden" im LSF bzw. im Transcript of Recors vermerkt werden, wenn die 12 Versuchspersonenstunden beim Dozenten des Moduls nachgewiesen wurden.
    • Ab dem Wintersemester 2021/22 werden alle Studien, die an der Fakultät für Psychologie und Pädagogik stattfinden, über das Versuchspersonenverwaltungs-System SONA verwaltet. SONA ist ein cloudbasiertes Online-System zur Organisation von Studien sowie zur Erfassung von Versuchspersonenstunden.
      Auf der Fakultätshomepage (https://www.fak11.lmu.de/dep_psychologie/sona/index.html) erhalten Sie alle Infos zur Registrierung sowie Manuale und FAQS zur Nutzung von SONA.
      Bei Fragen, die nicht durch die FAQ's beantwortet wurden, können Sie gerne unser Sona-Team unter SONA@fak11.lmu.de kontaktieren.
    • Über https://lmu-psy.sona-systems.com/Default.aspx?ReturnUrl=%2fmain.aspx können Sie sich auf SONA anmelden, an Studien teilnehmen und Ihre Versuchspersonenstunden sammeln.
      Sie können in SONA also ab sofort
      1. Studien finden, über die Sie Versuchspersonenstunden erwerben können,
      2. eigene Studien über Ihre Dozierenden einstellen lassen und
      3. Ihre gesammelten Versuchspersonenstunden dokumentieren.
    • Sobald Sie 12 VP-Stunden gesammelt haben, erstellen Sie in SONA bitte einen Screenshot, den Sie im Rahmen des Moduls P8 Empirisch-Psychologisches Praktikum bei den EMPRA-Dozierenden abgeben.
      Sollten Sie bereits VP-Nachweise gesammelt haben, ist ein Übertrag in SONA leider nicht möglich.
      Sie können einfach beides gemeinsam abgeben (VP-Nachweise und SONA-Screenshot, insg. 12 VP-Stunden).

Prüfungen

  1. Ist eine Anmeldung zu Prüfungen erforderlich?
    • Ja, man muss sich für jede Prüfung online anmelden.
    • Eine Prüfung bildet den Abschluss eines Moduls (das i.d.R. aus zwei Teilen besteht). Melden Sie sich bitte immer dann zur Prüfung an, wenn Sie auch beide Teile bereits erfolgreich besucht haben.
    • Die Prüfungsanmeldung ist unbedingt erforderlich und muss zwingend im Prüfungsanmeldezeitraum erfolgen. 
    • Eine Nachmeldung zur Prüfung ist NICHT möglich. 
  2. Wie kann man sich zu einer Prüfung anmelden?
    • Die Anmeldung zu allen Modulprüfungen ist während des Prüfungsanmeldezeitraums über das LSF möglich.
      Der Prüfungsanmeldezeitraum für das Wintersemester erstreckt sich vom 01. November bis zum 20. Januar.
      Der Prüfungsanmeldezeitraum für das Sommersemester erstreckt sich vom 01. Mai bis zum 31. Juni.
  3. Zu welchen Prüfungen muss man sich über das LSF anmelden?
    • Studierende der Schulpsychologie müssen sich zu allen Modulprüfungen, die sie im aktuellen Semester komplett absolvieren wollen, während des Prüfunganmeldezeitraums anmelden.
    • Für einzelne Seminare gibt es keine Prüfung, sondern immer nur für ein komplettes Modul. Also nicht für P11.1, sondern nur für gesamt P11 (P11.1 plus P11.2).
  4. Ist es möglich, eine Prüfung mitzuschreiben, wenn man sich nicht über das LSF zu dieser Prüfung angemeldet hat?
    • Nein, wenn man sich zu der Prüfung nicht über das LSF angemeldet hat, ist es nicht möglich, die Prüfung mitzuschreiben.
    • Eine Nachmeldung zur Prüfung ist ebenfalls ausgeschlossen. Bitte beachten Sie also den Prüfungsanmeldezeitraum!
  5. Kann man sich von Prüfungen, für die man sich während des Anmeldezeitraums über das LSF angemeldet hat, wieder abmelden?
    • Ja, man kann sich bis von Prüfungen, für die man sich während des Prüfungsanmeldezeitraums über das LSF angemeldet hat, ohne trifftigen Grund während des Prüfungsanmeldezeitraums über das LSF und mit trifftigem Grund bis zum Tag der Prüfung über das PAGS wieder abmelden.
  6. Was passiert, wenn man sich zu einer Prüfung in Schulpsychologie angemeldet hat, aber nicht zum Prüfungstermin erscheint?
    • Erscheint man nicht zu einer Prüfung, zu der man sich während des Prüfungsanmeldezeitraums über das LSF angemeldet hat, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
  7. Gibt es Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungen?
    • Die Teilnahme an Modulprüfungen hängt von der Erfüllung von Zulassungsvoraussetzungen (evtl. regelmäßige Teilnahme bei Veranstaltungen) ab.
  8. Mit welcher Prüfungsform werden Module geprüft, die mindestens aus einer Vorlesung bestehen?
    • Module, die mindestens aus einer Vorlesung bestehen, werden beim Studium der Schulpsychologie am Ende des Moduls i.d.R. mit einer Klausur geprüft.
      Die Klausur wird benotet und geht am Ende des Studiums in die Gesamtnote des Ersten Staatsexamens mit ein.
  9. Mit welcher Prüfungsform werden Module geprüft, die ausschließlich aus Seminaren bestehen?
    • Module, die ausschließlich aus Seminaren bestehen, werden beim Studium der Schulpsychologie über ein Portfolio geprüft.
      Durch die erfolgreiche Absolvierung von Portfolioaufgaben, die die Dozierenden definieren, gilt ein solches Modul als bestanden, wird jedoch nicht benotet und geht nicht in die Gesamtnote des Ersten Staatsexamens mit ein. Vergessen Sie auch hier nicht die Prüfungsanmeldung.
  10. Ab wann gilt eine Prüfung als bestanden?
    • Eine Modulprüfung ist bestanden, wenn sie mit "bestanden" oder mit mindestens "ausreichend" bewertet ist.
  11. Wie oft kann eine Prüfung bei Nichtbestehen wiederholt werden?
    • Eine Prüfung kann bei Nichtbestehen beliebig oft wiederholt werden.
  12. Kann eine Prüfung zur Notenverbesserung wiederholt werden?
    • Nein, eine Prüfung kann nicht zur Notenverbesserung wiederholt werden.
  13. Muss eine Prüfung, die nicht bestanden wurde, zwangsläufig im auf die nicht bestandene Prüfung folgenden Semester wiederholt werden?
    • Nein, in welchem Semester eine nicht bestandene Prüfung wiederholt wird, bleibt völlig dem Studierenden überlassen.
  14. Muss man ein ganzes Jahr warten, bis man eine Modulprüfung, die aus einer Klausur besteht, wiederholen kann, oder wird für jede Modulprüfung eine Nachholklausur angeboten?
    • Bei einigen Modulen wird für diejenigen Studierenden, die eine Prüfung nicht bestanden haben, im auf die Prüfung folgenden Semester eine Nachholprüfung vom zuständigen Lehrstuhl angeboten.
      Es besteht jedoch kein Anspruch auf solch eine Nachholprüfung.
  15. Kann man sich auch zu einer Nachholprüfung anmelden, wenn man sich das Semester zuvor nicht zu der regulären Prüfung über das LSF angemeldet hatte?

    • Ja, die Teilnahme an einer Nachholprüfung ist auch möglich, wenn man zur regulären Prüfung nicht angemeldet war.
  16. Was versteht man unter einer Modulprüfung?
    • Durch eine Modulprüfung wird ein ganzes Modul abgeschlossen. Module bestehen in der Regel aus mindestens 2 Teilmodulen. Dadurch, dass das Modul durch eine einzige Modulprüfung abgeschlossen wird, werden in der Prüfung Inhalte aus allen Teilmodulen abgefragt.
  17. Müssen Teilmodule, die zusammen ein Modul bilden und mit einer einzigen Modulprüfung abgeschlossen werden, im gleichen Semester absolviert werden?
    • Nein, zu welchem Zeitpunkt das Modul durch die Teilnahme an der Modulpüfung abgeschlossen wird, bleibt vollkommen dem Studierenden selbst überlassen.
      Theoretisch kann ein Modul im 1. Fachsemester durch das Besuchen eines Teilmoduls begonnen und im 9. Fachsemester durch die Teilnahme an der Modulprüfung abgeschlossen werden.

Praktika

  1. Welche schulpsychologischen Praktika müssen im Rahmen des grundständigen Studiums der Schulpsychologie absolviert werden, um zum Ersten Staatsexamen in Schulpsychologie zugelassen zu werden?
    • Um zum Ersten Staatsexamen in Schulpsychologie zugelassen zu werden, müssen folgende 3 Praktika nachgewiesen werden:
      a) 1 Praktikum an einer Schule oder an einem Schülerheim bei einem Schulpsychologen in einem Umfang, der mindestens 6 ECTS-Punkten entspricht
      b) 2 Praktika in einem Umfang, der mindestens 6 ECTS-Punkten entspricht an
      1. einem Kindergarten, Kinderhort, einer Einrichtung der Jugendarbeit oder
      2. einer außerschulischen Einrichtung für behinderte Kinder und Jugendliche, Einrichtungen der Heimerziehung oder
      3. einer Erziehungsberatungsstelle, einer anderen Beratungsstelle für Jugendliche oder
      4. einer Einrichtung der Wirtschaft zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von Jugendlichen und Mitarbeitern.
      Die 2 gewählten Einrichtungen müssen verschiedenen Gruppen (1. bis 4.) angehören.
      Den Bescheinigungen über die erfolgreiche Ableistung der Praktika ist ein Bericht über den Verlauf des Praktikums und die dabei gewonnen Erfahrungen beizufügen.
  2. Welche schulpsychologischen Praktika müssen im Rahmen des grundständigen Erweiterungsstudiums der Schulpsychologie absolviert werden, um zum Ersten Staatsexamen in Schulpsychologie zugelassen zu werden?
    • Um zum Ersten Staatsexamen in Schulpsychologie zugelassen zu werden, müssen folgende 3 Praktika nachgewiesen werden:
      a) 1 Praktikum an einer Schule oder an einem Schülerheim bei einem Schulpsychologen in einem Umfang, der mindestens 6 ECTS-Punkten entspricht
      b) 2 Praktika in einem Umfang, der mindestens 6 ECTS-Punkten entspricht an
      1. einem Kindergarten, Kinderhort, einer Einrichtung der Jugendarbeit oder
      2. einer außerschulischen Einrichtung für behinderte Kinder und Jugendliche, Einrichtungen der Heimerziehung oder
      3. einer Erziehungsberatungsstelle, einer anderen Beratungsstelle für Jugendliche oder
      4. einer Einrichtung der Wirtschaft zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von Jugendlichen und Mitarbeitern.
      Die 2 gewählten Einrichtungen müssen verschiedenen Gruppen (1. bis 4.) angehören.
      Den Bescheinigungen über die erfolgreiche Ableistung der Praktika ist ein Bericht über den Verlauf des Praktikums und die dabei gewonnen Erfahrungen beizufügen.
  3. Welche schulpsychologischen Praktika müssen im Rahmen des nachträglichen Erweiterungsstudiums der Schulpsychologie absolviert werden, um zum Ersten Staatsexamen in Schulpsychologie zugelassen zu werden?
    • Um zum Ersten Staatsexamen in Schulpsychologie zugelassen zu werden, müssen folgende 2 Praktika nachgewiesen werden:
      a) 1 Praktikum an einer Schule oder an einem Schülerheim bei einem Schulpsychologen in einem Umfang, der mindestens 6 ECTS-Punkten entspricht
      b) 1 Praktikum in einem Umfang, der mindestens 6 ECTS-Punkten entspricht an
      1. einem Kindergarten, Kinderhort, einer Einrichtung der Jugendarbeit oder
      2. einer außerschulischen Einrichtung für behinderte Kinder und Jugendliche, Einrichtungen der Heimerziehung oder
      3. einer Erziehungsberatungsstelle, einer anderen Beratungsstelle für Jugendliche oder
      4. einer Einrichtung der Wirtschaft zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von Jugendlichen und Mitarbeitern.
      Den Bescheinigungen über die erfolgreiche Ableistung der Praktika ist ein Bericht über den Verlauf des Praktikums und die dabei gewonnen Erfahrungen beizufügen.
  4. Welches Praktikumsamt ist für die schulpsychologischen Praktika zuständig?
    • Das Praktikumsamt Oberbayern-Ost ist für alle schulpsychologischen Praktika, unabhängig von der Schulart, zuständig.
      Nachdem alle 3 Praktika erfolgreich absolviert wurden, müssen alle 3 Bescheinigungen über die erfolgreiche Ableistung zusammen mit dem Praktikumsbericht an das Praktikumsamt Oberbayern-Ost geschickt werden, wo die Bescheinigungen, sollten alle Bedingungen für die Praktika erfüllt sein, anerkannt und an die Studierenden zurückgeschickt werden.
  5. Wie meldet man sich für die schulpsychologischen Praktika an?
    • Alle Praktikumsplätze müssen von den Studierenden eigenständig organisiert werden.
      Nachdem man sich erfolgreich bei einem Schulpsychologen bzw. einer Beratungsstelle etc. um einen Praktikumsplatz beworben hat, muss eine Zuteilung zu dem betreffenden Schulpsychologen bzw. zu der betreffenden Beratungsstelle etc. durch das Praktikumsamt Oberbayern-Ost erfolgen.
      Hierzu setzt man sich direkt mit dem Praktikumsamt Oberbayern-Ost in Verbindung.

Erziehungswissenschaftliches Studium (EWS)

  1. Muss bei einer Fächerverbindung mit Schulpsychologie im Rahmen des grundständigen Studiums der Schulpsychologie auch das Erziehungswissenschaftliche Studium (EWS) studiert werden?
    • Ja, bei einer Fächerverbindung mit Schulpsychologie entfällt jedoch der Teilbereich Psychologie des EWS, so dass keine zusätzlichen Vorlesungen in Psychologie besucht werden müssen.
      Die 12 ECTS-Punkte aus dem Teilbereich Psychologie des EWS werden durch die erfolgreiche Teilnahme an den schulpsychologischen Modulen P5 "Entwicklungspsychologie" (6 ECTS-Punkte) und P9 "Pädagogische Psychologie - Grundlagen" (6 ECTS-Punkte) automatisch erreicht und durch das Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften angerechnet.
  2. Muss bei einer Fächerverbindung mit Schulpsychologie im Rahmen des Erweiterungsstudiums der Schulpsychologie auch das Erziehungswissenschaftliche Studium (EWS) studiert werden?
    • Ja, bei einer Fächerverbindung mit Schulpsychologie kann jedoch der Teilbereich Psychologie des EWS durch schulpsychologische Veranstaltungen ersetzt werden, so dass keine zusätzlichen Vorlesungen in Psychologie besucht werden müssen.
      Die 12 ECTS-Punkte aus dem Teilbereich Psychologie des EWS können durch die erfolgreiche Teilnahme an den schulpsychologischen Modulen P5 "Entwicklungspsychologie" (6 ECTS-Punkte) und P9 "Pädagogische Psychologie - Grundlagen" (6 ECTS-Punkte) ersetzt werden und werden automatisch durch das Prüfungsamt für Geistes- uns Sozialwissenschaften angerechnet.
  3. Muss das Erste Staatsexamen auch im EWS absolviert werden?
    •  Ja, auch im EWS muss ein Erstes Staatsexamen absolviert werden.
  4. Kann das Erste Staatsexamen im EWS vorgezogen werden?
    • Ja, das Erste Staatsexamen im EWS kann, im Hinblick auf die zu erbringenden Leistungen des Teilbereichs Psychologie absolviert werden, sobald die Module P5 "Entwicklungspsychologie" (6 ECTS-Punkte) und P9 "Pädagogische Psychologie - Grundlagen" (6 ECTS-Punkte) erfolgreich bestanden und vom Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften auf das EWS angerechnet wurden.
  5. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um zum Ersten Staatsexamen im EWS zugelassen zu werden?
    • Um zum Ersten Staatsexamen im EWS zugelassen zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
      1. das Bestehen aller Modulprüfungen bzw. Modulteilprüfungen der EWS-Module P 1, P 2, P 3 und P 5
      2. das Bestehen der zwei schulpsychologischen Module P5 "Entwicklungspsychologie" und P9 "Pädagogische Psychologie - Grundlagen"
      3. die erfolgreiche Ableistung des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums
      4. beim Studium für das Lehramt an Grundschule oder Hauptschulen zusätzlich 9 ECTS-Punkte aus den Bereichen Gesellschaftswissenschaften bzw. Theologie/Philosophie
  6. Wo meldet man sich zum Ersten Staatsexamen im EWS an?
  7. Wie läuft das Erste Staatsexamen im EWS ab?
    • Das Erste Staatsexamen im EWS besteht aus einer schriftlichen Prüfung, die aus 3 Fragen besteht, von denen innerhalb von 4 Stunden 2 Aufgaben beantwortet werden müssen.
      Für die schriftliche Prüfung können bei einer Fächerkombination mit Schulpsychologie im Rahmen des grundständigen Studiums der Schulpsychologie nur Allgemeine Pädagogik oder Schulpädagogik gewählt werden.
      Bei einer Fächerkombination mit Schulpsychologie im Rahmen des Erweiterungsstudiums der Schulpsychologie können für die schriftliche Prüfung die Bereiche Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik oder Psychologie gewählt werden.

Zulassungsarbeit

  1. In welchem Fach muss bei einer Fächerkombination mit Schulpsychologie die Zulassungsarbeit angefertigt werden?
    • Beim Studium der Schulpsychologie im Rahmen des grundständigen Studiums der Schulpsychologie muss die schriftliche Hausarbeit in Schulpsychologie gefertigt werden.
    • Studierende, die das Studium der Schulpsychologie im Rahmen eines Erweiterungsstudiums studieren, sind von der oben genannten Regel ausgenommen.
  2. Kann beim Erweiterungsstudiums der Schulpsychologie die Zulassungarbeit dennoch im Rahmen des Erweiterungsstudiums der Beratungslehrkraft angefertigt werden?
    • Grundsätzlich können im Rahmen des Erweiterungsstudium der Schulpsychologie keine Zulassungsarbeiten angefertigt werden.
      Es ist jedoch möglich, die Zulassungsarbeit im Rahmen des Erziehungswissenschaftlichen Studiums (EWS) im Teilbereich Psychologie und somit über ein schulpsychologisches Thema anzufertigen.
  3. Welche Voraussetzungen gelten für die Zulassungsarbeit?
    • Genaue Voraussetzungen, die beim Anfertigen der Zulassungsarbeit erfüllt sein müssen, sind nicht definiert. Insofern sind die Bedingungen für das Anfertigen der Zulassungsarbeit in erster Linie vom Betreuer der Zulassungsarbeit abhängig. Gemäß LPO I gilt aber, dass "die Arbeit erkennen lassen muss, dass der Prüfungsteilnehmer zu selbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten befähigt ist".
  4. Müssen bei der Zulassungsarbeit eigene Daten (Fragebögen, Experimente etc.) erhoben werden oder ist es auch möglich, auf bereits vorhandene Datensätze zurückzugreifen?
    • Auch diese Frage hängt vom Betreuer der Zulassungsarbeit ab.
  5. Kommen als Betreuer der Zulassungsarbeit nur Professoren in Frage oder ist es auch möglich, die Zulassungsarbeit von einem wissenschaftliche Mitarbeiter des Departments Psychologie betreuen zu lassen?
    • Gemäß LPO I bestimmt der Prüfungsausschuss, wer die Betreuung einer Zulassungsarbeit zur 1. Staatsprüfung übernehmen darf. Es ist also möglich, dass wissenschaftliche Mitarbeiter die Betreuung einer Zulassungsarbeit übernehmen, sofern dies vom zuständigen Prüfungsausschuss genehmigt ist.
  6. In welchem Semester muss die Zulassungsarbeit angefertigt werden?
    • Das Kolloquium für die Zulassungsarbeit, welches beim Studium der Schulpsychologie ein Teilmodul im Rahmen des Moduls "Basiskompetenzen II" darstellt, wird gemäß dem Studienplan für Schulpsychologie für das 9. Fachsemester empfohlen. Dieses Modul sollte parallel zum Anfertigen der Zulassungsarbeit absolviert werden.
      Natürlich kann auch dieses Modul und damit auch das Anfertigen der Zulassungsarbeit, wie jedes andere Modul beim Studium der Schulpsychologie, in einem anderen Fachsemester absolviert werden. Das heißt also, dass die Zulassungsarbeit auch schon früher angefertigt werden kann.
      Erfahrungsgemäß benötigen die meisten Studenten außerdem länger als 1 Semester für das Anfertigen der Zulassungsarbeit, was zusätzlich in der Planung berücksichtigt werden sollte.
      Über Grundkenntnisse der Fragebogenkonstruktion etc., wie sie in der Testtheorie-Vorlesung vermittelt werden, sollte man beim Schreiben der Zulassungsarbeit im Fach Schulpsychologie allerdings verfügen.
    • Es wird empfohlen, das Seminar Basiskompetenzen 2 (P18.1) bereits in einem früheren Semester zu besuchen.
  7. Wie viel Prozent der Gesamtnote des Ersten Staatsexamens werden durch die Zulassungsarbeit abgedeckt?
    • Der prozentuale Anteil der Zulassungsarbeit an der Gesamtnote des Ersten Staatsexamens ist abhängig von der gewählten Schulart:
      - LA Grund-, Mittel- und Realschule: 12%
      - LA Gymnasium: 12,5%

ECTS-Punkte

  1. Wie viele ECTS-Punkte müssen an der LMU München im Fach Schulpsychologie mindestens erworben werden, um zum Ersten Staatsexamen in Schulpsychologie zugelassen zu werden?
    • Die Anzahl der ECTS-Punkte, die im Rahmen des Studiums der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt erbracht werden müssen, ist davon abhängig, ob man das Studium als grundständiges Studium (gemäß Art. 11 Nr. 2, Art. 14 Nr. 4, Art. 15 Nr. 4 und Art. 16 Nr. 3 BayLBG) oder Erweiterungsstudium (gemäß Art. 17 Nr. 3 und Art. 23 BayLBG) studiert:
      - Unterrichtsfach (LA Grund-, Mittel-, Realschule und Gymnasium):
      mindestens 144 bis höchstens 153 ECTS-Punkte an der LMU München
      - Erweiterungsfach (LA Gymnasium, Sonderpädagogik, Berufsschule):
      120 ECTS-Punkte an der LMU München
      - alle nachträglichen Erweiterungen:
      114 ECTS-Punke an der LMU München
  2. Wie verteilen sich die bis zu 153 ECTS-Punkte beim Studium der Schulpsychologie auf die verschiedenen Module bzw. Teilleistungen?
    • Die bis zu 153 ECTS-Punkte verteilen sich wie folgt:
      P 1: Statistische Methoden I: 9 ECTS
      P 2: Differentielle und Persönlichkeitspsychologie: 6 ECTS
      P 3: Statistische Methoden II: 9 ECTS
      P 4: Allgemeine Psychologie: 6 ECTS
      P 5: Entwicklungspsychologie: 6 ECTS
      P 6: Sozialpsychologie: 6 ECTS
      P 7: Angewandte Sozialpsychologie: 6 ECTS
      P 8: Empirisch-Psychologisches Praktikum: 9 ECTS
      P 9: Pädagogische Psychologie - Grundlagen: 6 ECTS
      P 10: Klinische und Beratungspsychologie - Grundlagen: 6 ECTS
      P 11: Pädagogische Psychologie - Vertiefung I: 6 ECTS
      P 12: Diagnostik: 6 ECTS
      P 13: Klinische und Beratungspsychologie - Vertiefung Klinische Psychologie: 6 ECTS
      P 14: Basiskompetenzen I: 9 ECTS
      P 15: Pädagogische Psychologie - Vertiefung II: 6 ECTS
      P 16: Klinische und Beratungspsychologie - Vertiefung Beratungspsychologie: 12 ECTS
      P 17: Gutachten: 6 ECTS
      P 18: Basiskompetenzen II: 6 ECTS

      WP 1: Arbeitsfelder der Psychologie I: 6 ECTS
      WP 2: Arbeitsfelder der Psychologie II: 3 ECTS

      Schulpsychologische Praktika: 18 ECTS bzw. 12 ECTS bei der nachträglichen Erweiterung
  3. Wie viele ECTS-Punkte müssen im Freien Bereich mindestens erworben werden?
    • Die Anzahl der ECTS-Punkte im Freien Bereich ist von der gewählten Schulart abhängig und davon, ob es sich um ein grundständges Studium oder um ein Erweiterungsstudium handelt:
      - LA Grund- und Mittelschule: 0 ECTS, kein Freier Bereich notwendig
      - LA Realschule: 0-9 ECTS in Schulpsychologie, die ECTS können auch in einem anderen Fach erworben werden:
      WP 1: Arbeitsfelder der Psychologie I: 6 ECTS
      WP 2: Arbeitsfelder der Psychologie II: 3 ECTS
      - LA Gymnasium: 0-6 ECTS in Schulpsychologie, die ECTS können auch in einem anderen Fach erworben werden:
      WP 1: Arbeitsfelder der Psychologie I: 6 ECTS
      - Erweiterungsstudium: 0 ECTS, kein Freier Bereich notwendig
  4. Wie viele ECTS-Punkte werden durch die Zulassungsarbeit erworben?
    •  Durch die Zulassungsarbeit werden 12 ECTS-Punkte erworben.
  5. Wie viele ECTS-Punkte müssen beim grundständigen Studium der Schulpsychologie im Erziehungswissenschaftlichen Studium (EWS) mindestens erworben werden?
    • Im EWS müssen insgesamt 24 ECTS-Punkte erworben werden.
  6. Wie verteilen sich die 24 ECTS-Punkte auf die verschiedenen EWS-Module?
    • Die 24 ECTS-Punkte verteilen sich auf die EWS-Module wie folgt:
      P 1: Allgemeine Pädagogik: 6 ECTS
      P 2: Schulpädagogik: 6 ECTS
      P 3: Aufbaumodul pädagogische Studien: 6 ECTS
      P 5: Profilpunktveranstaltungen: 6 ECTS
  7. Wie viele ECTS-Punkte müssen beim Erweiterungsstudium der Schulpsychologie im Erziehungswissenschaftlichen Studium (EWS) mindestens erworben werden?
    • Im EWS müssen insgesamt 36 ECTS-Punkte erworben werden.
  8. Wie verteilen sich die 36 ECTS-Punkte auf die verschiedenen EWS-Module?
    • Die 36 ECTS-Punkte verteilen sich auf die EWS-Module wie folgt:
      P 1: Allgemeine Pädagogik: 6 ECTS
      P 2: Schulpädagogik: 6 ECTS
      P 3: Aufbaumodul pädagogische Studien: 6 ECTS
      P 4: Psychologie: 12 ECTS (kann durch P5 und P9 des Schulpsychologie-Studiums ersetzt werden)
      P 5: Profilpunktveranstaltungen: 6 ECTS

Staatsexamen

  1. Was ist ein Freiversuch?
    • Nach einem Freiversuch kann das 1. Staatsexamen bei Nichtbestehen oder zur Notenverbesserung noch insgesamt 2mal wiederholt werden.
  2. Bis zu welchem Semester kann man sich für den Freiversuch anmelden?
    • Der Freiversuch im Hinblick auf das 1. Staatsexamen in Schulpsychologie kann nur im Rahmen eines grundständigen Studiums der Schulpsychologie angetreten werden.
      Bei einer Fächerverbindung mit Schulpsychologie (ausgenommen Erweiterung) können sich Studierende
      a) des Grund-, Haupt- und Realschullehramts bis zum 9. Hochschulsemester für den Freiversuch anmelden,
      b) des Gymnasiallehramts bis zum 10. Hochschulsemester für den Freiversuch anmelden.
      Hochschulsemester sind zu unterscheiden von Fachsemestern. Als Hochschulsemester gelten alle Semester, in denen man an einer deutschen Hochschule als Student immatrikuliert war. Semester, in denen eine Beurlaubung in Anspruch genommen wurde, werden nicht mitgezählt.
  3. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um zum 1. Staatsexamen in Schulpsychologie zugelassen zu werden?
    • Um zum 1. Staatsexamen in Schulpsychologie zugelassen zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
      1. das Bestehen aller Modulprüfungen der 18 Module, die im Rahmen des Studiums der Schulpsychologie absolviert werden müssen (14 Module in der Erweiterung)
      2. falls erforderlich, das Bestehen des Freien Bereichs
      3. die Anfertigung einer Zulassungsarbeit (Hausarbeit) im Fach Schulpsychologie (ausgenommen Erweiterung), die mindestens mit der Note 4 bewertet wurde
      4. Nachweis der 3 schulpsychologischen Praktika, die jeweils einem Umfang von 6 ECTS- Punkten entsprechen müssen
  4. Wo melde ich mich zum 1. Staatsexamen an?
  5. Was wird für die Anmeldung zum 1. Staatsexamen benötigt?
  6. Woraus besteht das 1. Staatsexamen in Schulpsychologie?
    • Das 1. Staatsexamen in Schulpsychologie besteht aus
      a) einer Prüfung in Psychologischer Diagnostik (Gutachtenerstellung), für welche 6 Stunden Bearbeitungszeit zur Verfügung stehen
      b) einer Prüfung in Pädagogischer Psychologie, für welche 4 Stunden Bearbeitungszeit zur Verfügung stehen
      c) einer Prüfung in Klinischer Psychologie, für welche 4 Stunden Bearbeitungszeit zur Verfügung stehen
      Bei jeder der 3 schriftlichen Prüfungen stehen 3 Aufgaben zur Verfügung, von denen immer 1 beantwortet werden muss.
  7. Wie wird die Gesamtnote des 1. Staatsexamens berechnet?
    • Um die Gesamtnote der 1. Staatsprüfung zu ermitteln, muss zunächst eine Fachnote für jedes Fach der gewählten Fächerkombination und für das EWS ermittelt werden.
      Die Fachnote in Schulpsychologie setzt sich zusammen aus
      
a) einem einheitlichen Durchschnittswert aus den Noten, die in den einzelnen Modulprüfungen erzielt wurden, und
      
b) aus der Durchschnittsnote, die sich aus den drei schriftlichen Prüfungen im Ersten Staatsexamen ergibt.
      Um die Fachnote zu ermitteln, wird der 4fache Wert der Durchschnittsnote aus den Modulprüfungen und der 6fache Wert der Durchschnittsnote aus dem Ersten Staatsexamen aufsummiert und durch 10 geteilt.
      Die anschließende Berechnung der Gesamtnote des Ersten Staatsexamens ist von der gewählten Schulart abhängig, beispielhaft für:
      - LA Grundschule, Hauptschule und Realschule:
      a) 2facher Wert der EWS-Note
      b) 14facher Wert der Fachnote in Schulpsychologie
      c) 6facher Wert der Fachnote in den Didaktikfächern bzw. im Zweitfach
      d) 3facher Wert der Zulassungsarbeit.
      Teilt man die errechnete Summe aus a), b), c) und d) durch 25, erhält man die Gesamtnote des Ersten Staatsexamens.
      - LA Gymnasium:
      a) 1facher Wert der EWS-Note
      b) 7facher Wert der Fachnote in Schulpsychologie
      c) 6facher Wert der Fachnote im Zweitfach
      d) 2facher Wert der Zulassungsarbeit.
      Teilt man die errechnete Summe aus a), b), c) und d) durch 16, erhält man die Gesamtnote des Ersten Staatsexamens.
  8. Wann ist das 1. Staatsexamen nicht bestanden?
    • Das 1. Staatsexamen in Schulpsychologie ist dann nicht bestanden, wenn die Durchschnittsnote aus den 3 schriftlichen Prüfungen des 1. Staatsexamens schlechter als „ausreichend“ ist.
      Das 1. Staatsexamen im EWS ist dann nicht bestanden, wenn die Note der schriftlichen Prüfung (entweder Allgemeine Pädagogik oder Schulpädagogik) des 1. Staatsexamens schlechter als „mangelhaft“ ist.