General and experimental psychology
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Sprachkenntnisse

Nachweis englischer Sprachkenntnisse

Voraussetzung für die Bewerbung zum Masterstudiengang M. Sc. in Psychologie: Klinische Psychologie und Kognitive Neurowissenschaft ist die Beherrschung der englischen Sprache mindestens auf dem Niveau B2 des europäischen Vergleichsrahmens.

Der Nachweis kann geführt werden durch:

  • Eine englischsprachige Hochschulzugangsberechtigung (Nachweis mittels Zeugnis)
    oder
  • Ein Abschlusszeugnis einer englischsprachigen Hochschule (Nachweis mittels Zeugnis)
    oder
  • Einen Test der englischen Sprache, der das Niveau B2 ausweist.

Folgende Testformate (aber auch andere) werden als Nachweis für B2 anerkannt:

Mindestpunktzahl

TOEFL Internet based 87
TOEFL Computer based 227
TOEFL Paper based 567
Cambridge IELTS 5,0
Cambridge FCE bestanden
Cambridge BCE Vantage bestanden
Business Language Testing Service (BULATS) 60
Pearson Test of English General Level 3
Pearson Test of English Academic 59
Michigan ECCE Exam bestanden

Hinweis 1: Wir akzeptieren auch Scheine aus universitären Kursen (z.B. vom Sprachenzentrum der LMU), wenn diese eindeutig das Niveau B2 ausweisen und es sich um ein Abschlusszertikat handelt (keine Einstufungstests).

Hinweis 2: Viele Testinstitute (z.B. TOEFL) erklären die Ergebnisse nur für einen Zeitraum von zwei Jahren als gültig.

Wir akzeptieren im Unterschied dazu auch Testergebnisse auf dem Niveau B2, die bis zu 5 Jahre vor dem Bewerbungsschlusstermin zurückliegen.
Wir akzeptieren Testergebnisse auf dem Niveau C1, die bis zu 6 Jahre vor dem Bewerbungsschlusstermin zurückliegen.
Wir akzeptieren Testergebnisse auf dem Niveau C2, die bis zu 7 Jahre vor dem Bewerbungsschlusstermin zurückliegen.

Hinweis 3: Wir akzeptieren nur Sprachnachweise, die sowohl passive (Reading, Listening) als AUCH aktive (Speaking, Writing) Sprachkenntnisse bescheinigen.

Hinweis 4: Wir akzeptieren Abiturzeugnisse als Sprachnachweis, sofern das Fach "Englisch" bis zum Abitur belegt und mit der Note "ausreichend" oder besser bewertet wurde. Abiturzeugnisse mit gültigem Sprachnachweis gelten zeitlich unbegrenzt.

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Nachweis deutscher Sprachkenntnisse

Im Sinne der Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 28. Juni 2006 müssen ausländische und staatenlose Bewerber einen Deutschnachweis erbringen. Die Deutschkenntnisse müssen mit einem der folgenden Dokumente nachgewiesen werden:

  • Abschlusszeugnis einer deutschen höheren Bildungseinrichtung (mindestens auf dem Niveau eines Gymnasiums, einer Fachhochschule, Hochschule)
  • Zeugnis über das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber an der Ludwig-Maximilians-Universität München (DSH 2).
    Mehr Infos: Deutschkurse bei der Universität München e.V.
  • das Goethe-Zertifikat C2: GDS des Goethe-Instituts (ab 2012)
  • das Kleine/Große Sprachdiplom oder ZOP des Goethe-Instituts (bis Ende 2011)
  • Sprachzeugnis der Kultusministerkonferenz der Länder der BRD, Stufe II (4x C1)
  • Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts, München
  • Test Deutsch als Fremdsprache mit der Niveaustufe 4 in allen 4 Teilfertigkeiten. Falls eine Niveaustufe mit weniger als 4 Punkten bestanden wird, kann der Test nicht akzeptiert werden.

 

Nur zu Ihrer Orientierung: Das Niveau C1 des europäischen Referenzrahmens beschreibt, dass ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstanden werden kann; dass man sich spontan und fließend ausdrücken kann und sich auch zu komplexen Sachverhalten klar, strukturiert und ausführlich äußern kann.

Da im Rahmen des Masterstudiums „Klinische Psychologie und Kognitive Neurowissenschaft“ beispielsweise im Praktikum Patientengespräche auf Sie zu kommen können oder im Studium die kritische Diskussion von Fachliteratur verlangt wird, ist die Beherrschung der deutschen Sprache mindestens auf dem Niveau C1 sehr wichtig.