Klinische Psychologie
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Zielgruppe und Bewerbung

In unserem Online-Bewerbungsportal können Sie alle relevanten Dokumente in elektronischer Form hochladen. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in Papierform ab, diese können leider nicht berücksichtigt werden. Das Bewerbungsportal wird ab Anfang Mai 2024 freigeschaltet. Eine Bewerbung ist bis einschließlich 15. Juni 2024 möglich.

Link zum Bewerbungsportal


Bewerbungsvoraussetzungen


Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (180 ECTS) der Fachrichtung Psychologie; es muss sich dabei gemäß § 9 Abs. 4 Satz 5 und 6 des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) um einen Bachelorabschluss handeln, bei dem die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen gemäß dem PsychThG sowie der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) festgestellt wurde, oder um einen gleichwertigen Studienabschluss, dessen Lernergebnisse inhaltlich den Anforderungen des PsychThG sowie der PsychThApprO entsprechen.

Darüber hinaus werden fundierte Kenntnisse in den Grundlagen der klinischen Neuropsychologie in einem Umfang von mindesten 6 ECTS-Punkten vorausgesetzt.
Relevante Themen der klinischen Neuropsychologie sind Grundlagen der neuropsychologischen Diagnostik, neuropsychologische Testverfahren, neuropsychologische Störungsbilder, Ätiologie/Pathologie neurologischer und neuropsychologischer Störungsbilder, Untersuchungsverfahren der klinischen Neurologie sowie Grundlagen der humanen Neuroanatomie.

Es ist möglich, sich aus dem laufenden sechsten Fachsemester eines B.Sc. in Psychologie zu bewerben. Voraussetzung in diesem Fall ist jedoch, dass zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 140 ECTS-Punkte erworben wurden.

 

Der Online-Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:

Bis einschließlich 15. Juni 2024:

  • Nachweis über mindestens 140 erbrachte ECTS-Punkte
    Hierfür reichen Sie als Nachweis bitte eine Bescheinigung der bisher erbrachten Prüfungsleistungen (Transcript of Records, abgekürzt ToR) aus dem Erststudium ein. Aus dem ToR muss die Gesamtzahl der ECTS-Punkte hervorgehen.
  • Nachweis über 6 ECTS-Punkte im Fach Neuropsychologie
    Hierfür reichen Sie als Nachweis bitte Ihr Transcript of Records sowie Ihr Modulhandbuch aus dem Erststudium ein. Im Online-Bewerbungsportal (Freischaltung im Mai) können Sie die ECTS in Neuropsychologie auflisten. Entscheidend sind neuropsychologische Inhalte, unabhängig davon, ob Neuropsychologie im Titel des Moduls vorkommt. Neuropsychologische Inhalte können mithilfe der Modulbeschreibungen nachgewiesen werden. Es können auch Anteile eines Moduls, z.B. 50%, angerechnet werden.
  • Nachweis der berufsrechtlichen Anerkennung des Bachelorstudiengangs
    Hierfür reichen Sie bitte das Formular Nachweis der berufsrechtlichen Anerkennung * oder äquivalente Nachweise (z.B. Vermerk auf ToR bzw. Zeugnis) ein.
    *Auf Formularen einiger anderer deutscher Universitäten wird als Abschlussdatum der 30.09.2024 angegeben. Falls Sie bereits ein solches Formular von Ihrer Universität ausgestellt bekommen haben, können Sie dieses Formular auch bei uns einreichen und es wird von uns als Nachweis zur Qualifikationsfeststellung akzeptiert. Bitte beachten Sie aber, dass an der LMU bis 03.09.2024 alle Leistungen (inkl. Praktika) abgeschlossen und formal nachgewiesen werden müssen (Nachweis durch Abschlusszeugnis, ToR bzw. Zertifikat).
  • Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
    Hierfür reichen Sie als Nachweis bitte einen deutschsprachigen höheren Schulabschluss oder einen deutschsprachigen Hochschulabschluss ein. Nähere Informationen zu alternativen Sprachnachweisen finden Sie hier.
Bis einschließlich 03. September 2024:
  • Nachweis über Abschluss des Erststudiums (180 ECTS) und berufsrechtliche Anerkennung
    Hierfür reichen Sie als Nachweis bitte Ihr Abschlusszeugnis sowie Ihr Transcript of Records ein. Aus dem Abschlusszeugnis bzw. ToR müssen die Gesamtzahl der ECTS-Punkte sowie die Abschlussnote hervorgehen. Falls Sie zusätzlich ein Zertifikatsstudium absolviert haben, reichen Sie hierfür bitte auch Ihre Abschlussdokumente (z.B. ToR, Zertifikat) ein.

 

Auswahlkriterien

Sind mehr qualifizierte Bewerbungen als Studienplätze vorhanden, werden die Bewerbungen nach einer Rangliste ausgewählt (nach Durchschnittsnote des Abschlusszeugnisses).

Sind unter den zugelassenen Bewerbungen mehr Interessentierte:innen für ein Wahlpflichtmodul als freie Plätze, berücksichtigt die Auswahlkommission sowohl die von Ihnen angegebenen Präferenzen, als auch die anhand der Abschlussnote gebildete Rangreihe.

Bewerbungsablauf und Termine

Bewerbungsablauf:

  1. Einreichung der Online-Bewerbung vom 01. Mai 2024 bis 15. Juni 2024 (Ausschlussfrist)
  2. Erhalt eines Qualifikations- oder Ablehnungsbescheides (August 2024)
  3. Nachreichfrist für das Abschlusszeugnis bis 03. September 2024 (Ausschlussfrist)
  4. Erhalt eines Zulassungs- oder Ablehnungsbescheides (September 2024). Der Zulassungsbescheid enthält auch  das Ihnen zugeteilte Wahlpflichtmodul.
  5. Ein-/Umschreibung: Genauere Hinweise finden Sie hier.

Bewerbung für Nicht-EU Bürger

Wenn Sie weder EU-Bürger noch sog. "Bildungsinländer" sind, müssen Sie sich zusätzlich beim Referat für internationale Angelegenheiten der LMU bewerben. Nähere Informationen finden Sie hier. Beachten Sie bitte den Bewerbungsschluss!
Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung beim Referat für internationale Angelegenheiten an, dass Sie ebenfalls eine Bewerbung über die Online-Plattform gestellt haben.