Informationen zu den Praktika im Bachelor (PStO 2020)
Auf dieser Internetseite können Sie sich über das Orientierungspraktikum (P 17.1) und die berufsqualifizierende Tätigkeit I (WP 3) informieren, die es gemäß PStO 2020 und der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) für die Psychotherapieausbildung zu absolvieren gilt. Um einen Abschluss nach PsychThApprO gewährleisten zu können, ist es wichtig, dass Sie sich genau an die Vorgaben halten. Falls Fragen offenbleiben, wenden Sie sich bitte an die Praktikumsbeauftragte des Lehrstuhls für Klinische Psychologie und Psychotherapie Herrn Dr. Johannes Kopf-Beck (praktikum-kpkn@psy.lmu.de).
Ansprechpartner Praktika
Praktikum Master: Dr. Johannes Kopf-Beck praktikum-kpkn@psy.lmu.de
Praktika Bachelor PStO 2020: Dr. Johannes Kopf-Beck praktikum-kpkn@psy.lmu.de
Praktika Zertifikatsstudiengang: Dr. Anton Marx zq-psy@psy.lmu.de
Praktika im Bachelor PStO 2018 bzw. Diplom: Dr. Ralph Woschée woschee@psy.lmu.de
Orientierungspraktikum (P 17.1)
Ziele und Inhaltliche Vorgaben
Das Orientierungspraktikum dient dem Erwerb erster praktischer Erfahrungen in allgemeinen Bereichen mit Bezug zur Gesundheits- und Patientenversorgung. Es soll Ihnen erste Einblicke in die berufsethischen Prinzipien sowie in die institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen der Patientenversorgung gewähren und Ihnen die grundlegenden Strukturen der interdisziplinären Zusammenarbeit sowie strukturelle Maßnahmen zur Patientensicherheit zeigen.
Achten Sie bei der Wahl Ihrer Praktikumstelle bitte immer unbedingt darauf, dass folgende, in der PsychThApprO festgelegten Bedingungen erfüllt sind:
Wichtig!: Dies gilt auch, wenn Sie einen anderen Master anstreben:
- Das Orientierungspraktikum findet einer interdisziplinären Einrichtung der Gesundheitsversorgung oder in einer anderen Einrichtung statt, in der Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit durchgeführt werden
- In der Einrichtung sind Psychotherapeut:innen, Psychologische Psychotherapeut:innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen tätig
Zeitpunkt und Dauer des Praktikums
Das Praktikum ist in der PStO 2020 im 4. Fachsemester verortet, kann jedoch auch schon früher durchgeführt werden. Die Dauer des Orientierungspraktikums sollte mindestens 150 Stunden betragen. Diese Stundenanzahl entspricht circa 4 Wochen Vollzeit-Beschäftigung, kann aber auch in Teilzeit über einen entsprechend längeren Zeitraum gestreckt werden.
Anerkennung von Praktika vor Beginn des Studiums
Sie können sich Praktikumstätigkeiten, die Sie vor Beginn des Studiums abgeleistet haben, als Ersatzleistung für das Orientierungspraktikum anerkennen lassen, sofern alle oben genannten Anforderungen erfüllt sind. Wenden Sie sich in diesem Fall mit Ihrem Anliegen bitte an Herrn Professor Schönbrodt (felix.schoenbrodt@psy.lmu.de), der für die Anerkennung von Ersatzleistungen im Bachelor zuständig ist. Ausführlichere Informationen zur Anerkennung von Ersatzleistungen finden Sie hier: Anerkennung von Ersatzleistungen.
Die Anerkennung einer Praktikumstätigkeit, welche bereits vor Beginn des Studiums absolviert wurde, muss - wie alle anderen Anerkennungen von Ersatzleistungen - grundsätzlich im 1. Semester stattfinden. Pandemiebedingt können Anerkennungen auch weiterhin ausnahmsweise im 2. Semester erfolgen.
Formale Anrechnung
Damit Ihnen das Orientierungspraktikum angerechnet werden kann, müssen Sie einen Praktikumsbericht (10.000 Zeichen) anfertigen, in dem Sie Ihre Tätigkeiten und Aufgaben beschreiben und reflektieren. Teil des Berichts werden außerdem Inhalte der Vorlesung Berufsrecht (P 17.2) sein. Der Bericht wird mit bestanden/nicht bestanden bewertet. Bitte nutzen Sie für den Bericht das vorgesehene Deckblatt und gehen Sie auf die vorgesehen Fragen ein. Deckblatt und Fragen finden Sie unter Downloads. Zudem benötigen wir eine Bescheinigung Ihrer Praktikumsstelle, aus der hervorgeht, dass Sie (1) das Praktikum im erforderlichen Umfang (150 Stunden), (2) mit regelmäßiger Teilnahme und (3) unter psychologischer Betreuung abgeleistet haben sowie (4) die in der PsychTheApprO festgelegten strukturellen und inhaltlichen Bedingungen erfüllt worden sind. Die Vorlage hierfür finden Sie unten unter Downloads.
Das Orientierungspraktikum ist Teil des Moduls Berufsrecht und Berufspraxis (P 17) und die zugehörigen Vorlesung Berufsrecht (P17.2) wird erst im 4. Semester angeboten. Obwohl Sie das Orientierungspraktikum bereits vor dem 4. Semester absolvieren können, kann die formale Anrechnung also frühestens am Ende des 4. Semester stattfinden und wir bitten Sie die Praktikumsunterlagen erst einzureichen, nachdem Sie sich (frühestens im 4. Semester) für die entsprechende Modulprüfung P 17 angemeldet und die Vorlesung P 17.2 besucht haben.
Sie erhalten im Laufe jedes Semesters die Einladung zu einem Moodle-Kurs „Orientierungspraktikum“, wo Sie die Unterlagen entsprechend hochladen können. Dort erfahren Sie auch die Details zur Abgabefrist (meist erste Woche der vorlesungsfreien Zeit) und weiteren Formalia.
Möglich ist auch, dass Sie im 4. Semester die Vorlesung P 17.2 besuchen, das Praktikum P 17.1 aber erst zu einem späteren Zeitpunkt absolvieren. Melden Sie sich in diesem Fall bitte erst in dem Semester, in dem Sie P 17.1 voraussichtlich abschließen, für die Modulprüfung P 17 an. Beachten Sie, dass die Vorlesung P 17.2 immer nur im SoSe angeboten wird, die Anmeldung für die Modulprüfung P 17 jedoch sowohl im SoSe als auch im WiSe möglich ist.
Modul WP3: Berufsqualifizierende Tätigkeit I (WP 3.1) und Versuchspersonenstunden (WP 3.2)
Berufsqualifizierende Tätigkeit I – Einstieg in die Praxis der Psychotherapie (WP 3.1)
Für die Psychotherapieausbildung gemäß PsychThApprO müssen Sie unbedingt das Wahlpflichtmodul WP 3.1 (statt WP 4.1) absolvieren. Ansprechpartner für WP 4.1 ist Herr Dr. Ralph Woschée (woschee@psy.lmu.de).
Ziele und Inhaltliche Vorgaben
Die berufsqualifizierende Tätigkeit I – Einstieg in die Praxis der Psychotherapie dient dem Erwerb erster praktischer Erfahrungen in spezifischen Bereichen der psychotherapeutischen Versorgung. Das Praktikum soll Ihnen grundlegende Einblicke in die institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung vermitteln. Ziel des Praktikums ist der Erwerb folgender Fähigkeiten und Erkenntnisse:
- Erkennen der Rahmenbedingungen der und die Aufgabenverteilung in der interdisziplinären Zusammenarbeit und entsprechend der Aufgabenverteilung angemessene Zusammenarbeit verschiedenen Berufsgruppen
- Entwicklung und Anwendung grundlegende Kompetenzen in der Kommunikation mit Patientinnen und Patienten sowie mit anderen beteiligten Personen oder Berufsgruppen
Achten Sie bei der Wahl Ihrer Praktikumstelle unbedingt darauf, dass die in der PsychThApprO festgelegten Bedingungen erfüllt sind: WP 3.1 kann in folgenden Einrichtungen oder Bereichen stattfinden, sofern dort Psychotherapeut:innen, Psychologische Psychotherapeut:innen und Psychologische oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen tätig sind
- in Einrichtungen der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen oder neuropsychologischen Versorgung
- in Einrichtungen der Prävention oder der Rehabilitation, die mit den im obigen Stichpunkt genannten Einrichtungen vergleichbar sind
- in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder
- in sonstigen Bereichen der institutionellen Versorgung
Formale Anrechnung von WP 3.1
Die Prüfungsleistung für WP 3.1 ist ein Praktikumsbericht (6.000 Zeichen), in dem Sie Ihre Tätigkeit und Aufgaben vor dem Hintergrund der Ziele des Praktikums beschreiben und reflektieren. Dieser Bericht wird mit bestanden/ nicht bestanden bewertet. Zudem benötigen wir eine Bescheinigung Ihrer Praktikumsstelle, aus der hervorgeht, dass Sie (1) das Praktikum im erforderlichen Umfang (240 Stunden), (2) mit regelmäßiger Teilnahme und (3) unter psychologischer Betreuung abgeleistet haben sowie (4) die in der PsychThApprO festgelegten strukturellen und inhaltlichen Bedingungen erfüllt worden sind. Deckblatt und Leitfragen für den Bericht finden Sie unten unter Downloads.
Wenn mind. 60 ECTS-Punkte erworben und offiziell eingetragen wurden, können Sie das Praktikum WP 3.1 absolvieren. WP 3.1 kann Ihnen jedoch erst im 6. Semester formal angerechnet werden. Im 6. Semester können Sie sich im LSF im Anmeldezeitraum für die zugehörige Modulprüfung WP 3 anmelden. Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung über LSF einen Link zu einem Moodle-Kurs, über den Sie Ihren Bericht hochladen können. Für die Modulprüfung WP 3 können Sie sich erstmalig im WiSe 22/23 anmelden, danach wird die Anmeldung für WP 3 sowohl im WiSe als auch im SoSe möglich sein. Bitte beachten Sie, dass Sie zum Bestehen der Modulprüfung WP 3 auch die Bescheinigung über die absolvierten Versuchspersonenstunden (WP 3.2) abgeben müssen.
Formale Anrechnung der Versuchspersonenstunden (WP 3.2)
Um das gesamte Modul WP 3 abzuschließen, müssen Sie 20 Versuchspersonenstunden (WP 3.2) absolviert haben. Zum Erstellen Ihrer Bestätigung über die erreichte VPN-Stundenanzahl gehen Sie bitte folgende Schritte durch:
- Loggen Sie sich wie gewohnt im SONA-System ein
- Klicken Sie dann oben links auf den dritten Button „My Schedule/Credits“
- Auf dieser Seite klicken Sie bitte auf den grünen „Download“-Button rechts
- Sie erhalten ein PDF mit allen notwendigen Informationen
- Dieses PDF sowie Ihre außerhalb von SONA gesammelten VPN-Stunden senden Sie bitte an SONA@fak11.lmu.de
Ansprechpartnerin für SONA ist Anamaria Semm asemm@psy.lmu.de.
Downloads
- BQT-I_Bescheinigung (95 KByte)
- BQT-I_Deckblatt & Leitfragen (239 KByte)
- Orientierungspraktikum_Bescheinigung_2301 (95 KByte)
- Orientierungspraktikum_Deckblatt Leitfragen (254 KByte)