Klinische Psychologie
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Informationen zum Praktikum im Master

Praktika im Masterstudiengang "Klinische Psychologie und Kognitive Neurowissenschaft"

Aktuelle Hinweise

Das Praktikumskolloquiums findet in der Regel am Ende des Semesters statt. Der genaue Termin für das WiSe 21/22 wird noch bekannt gegeben.

Zum Thema Praktikum und Praktikumsstellen können Sie sich umfassend auf dieser Internetseite informieren.
Falls trotz der bereitgestellten Informationen und FAQs auf dieser Internetseite Fragen offen bleiben oder Sie durch die aktuelle Lage der covid-19 Pandemie Schwierigkeiten haben das Praktikum in vorgegebener Zeit und Stundenanzahl zu beenden, schreiben Sie bitte an Herrn Dr. Johannes Kopf-Beck praktikum-kpkn@psy.lmu.de und wir werden uns um individuelle Lösungen bemühen.

Schicken Sie die Praktikumsbescheinigung und Ihren Praktikumsbericht bitte per Email an Herrn Dr. Johannes Kopf-Beck praktikum-kpkn@psy.lmu.de. Noten gibt es keine (nur bestanden / nicht bestanden). Die Praktikumsbeauftragte sendet alle gesammelten Unterlagen zum Semestersende an das zuständige Prüfungsamt, so dass Sie Ihre ECTS für das Praktikum zum regulären Notenschluss des jeweiligen Semesters erhalten. Bitte lassen Sie es die Praktikumsbeauftragte vorab wissen, falls Sie Ihr Abschlusszeugnis bereits vor dem regulären Semesterende bzw. Notenschluss benötigen.

Ansprechpartner

Praktikum Master: Dr. Johannes Kopf-Beck praktikum-kpkn@psy.lmu.de

Praktika Bachelor PStO 2020: Dr. Johannes Kopf-Beck praktikum-kpkn@psy.lmu.de

Praktika Bachelor PStO 2020 WP 4.1  Dr. Ralph Woschée woschee@psy.lmu.de

Praktika Zertifikatsstudiengang: Dr. Anton Marx zq-psy@psy.lmu.de

Praktika im Bachelor PStO 2018 bzw. Diplom: Dr. Ralph Woschée

 

Hier finden Sie:

  1. Allgemeine und spezielle Informationen zum studienbegleitenden Praktikum
  2. Richtlinien der Prüfungsausschüsse für die Ableistung der Praktika
  3. Eine Praktikumsbörse 
  4. Häufig gestellte Fragen (FAQs) und Antworten 

1. Allgemeine und spezielle Informationen zum studienbegleitenden Praktikum

Das studienbegleitende Praktikum im Masterstudiengang „Klinische Psychologie und Kognitive Neurowissenschaft“ besitzt drei wichtige Funktionen. Es soll helfen,

• die im Studium erworbenen inhaltlichen Kenntnisse im Kontakt mit der Praxis psychologischer Tätigkeit zu vertiefen,
• mögliche Berufsfelder für die eigene Zukunft einschätzen zu lernen sowie
• praktisch-psychologische (Handlungs-)Kompetenzen zu erwerben oder weiter zu entwickeln.

Für die Anerkennung als Praktikum sind einige formale Kriterien zu erfüllen, die in ihrer Begrifflichkeit kurz vorgestellt werden sollen. Die Erfüllung der Kriterien ist durch eine von der Praktikumsstelle formulierte Bestätigung (z.B. Praktikumszeugnis) nachzuweisen.

Zeitdauer des Praktikums

Das Praktikum soll eine Dauer von mindestens 320 Stunden aufweisen. Diese Stundenzahl entspricht ca. 2 Monaten Vollzeit-Beschäftigung, kann aber auch in Teilzeit über einen längeren Zeitraum gestreckt werden. Eine Verteilung der 320 Stunden auf mehrere Praktikumsstellen ist nicht möglich, jedoch wird ein Wechsel zu anderen Abteilungen innerhalb einer Institution oder Firma durchaus befürwortet. Die Praktikumszeit wird nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet, da davon ausgegangen wird, dass die Studierenden Praktika in der vorlesungsfreien Zeit hinter sich bringen.

Inhalt der Tätigkeiten

Praktika können in Einrichtungen aller Praxisfelder der (klinischen und/oder neuro-) Psychologie unabhängig von der Größe der Einrichtung absolviert werden. Sowohl große (Kliniken) als auch kleine Organisationen (psychotherapeutische Praxen, Beratungsstellen) kommen in Frage.

Psychologische Supervision

Grundsätzlich sollte an der Praktikumsstelle eine Psychologin / ein Psychologe als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Da in vielen Einrichtungen oder Organisationen psychologische Aufgaben von Nicht-Psychologen (u. a. Mediziner, Sozialpädagogen, Betriebswirte) wahrgenommen werden, kann auf Antrag auf psychologische Supervision verzichtet werden, damit angehende Psycholog(inn)en auch Praxiserfahrungen in solchen Umgebungen sammeln können, in denen sie auf keine Vertreter ihrer Disziplin treffen.

Bezahlung

Leider werden viele Praktikumsstellen ohne Vergütung angeboten, da besonders die knappe Haushaltslage vieler Einrichtungen keine geregelte Bezahlung zulässt. Andererseits dürfen Praktikantinnen und Praktikanten aber im Praktikum Geld verdienen, was bei der Mehrzahl der Wirtschaftsunternehmen gang und gäbe ist. Die genaue Ausgestaltung des Praktikantenvertrags liegt in den Händen der jeweiligen Praktikumsstelle. Auch aus versicherungstechnischen Gründen brauchen hierzu manche dieser Unternehmen oder Einrichtungen eine offizielle Bestätigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt; diese Bestätigung können Sie bei der Praktikumsbeauftragten bekommen und persönlich vor Antritt des Praktikums abholen. Angeben müssen Sie hierfür den voraussichtlichen Zeitraum und eine genaue Bezeichnung der Praktikumsstelle.
Manchmal reicht diesen Stellen aber auch schon der Hinweis auf die Studienordnung.

Sonderfälle des Praktikums

Anerkennung von Ersatzleistungen:
Das Praktikum kann in Ausnahmefällen erlassen werden, wenn eine abgeschlossene Ausbildung bzw. ein Studium mit psychologienahen Inhalten (u.a. Krankenschwester/ Krankenpfleger oder Sozialpädagogik bzw. Medizin) absolviert wurde, und aufgrund dieser Ausbildung eine Berufstätigkeit von mindestens sechs Monaten Dauer aufgenommen wurde. In diesem Fall muss ein Antrag beim Vorsitzenden des zuständigen Prüfungsausschuss gestellt werden, damit die Berufstätigkeit als Äquivalent für ein Praktikum anerkannt wird. Bitte nehmen Sie in diesem Fall zunächst Kontakt mit der Praktikumsbeauftragen auf. Allgemeine Berufstätigkeit und andere Vorbildungen (z.B. Bürolehre oder BWL-Studium, Heilpraktikerausbildung und -tätigkeit oder andere freiberufliche Tätigkeiten) werden nicht als Praktikumsäquivalent anerkannt, ebensowenig wie Praktika aus anderen Studiengängen (z.B. Sozialpädagogik oder Schulpsychologie). Informationen zu der Anerkennung von Ersatzleistungen finden Sie hier.

Forschungspraktika:
Weil die psychologische Forschung eines der Felder ist, in denen Psychologen nach Studienabschluss arbeiten können, ist die Absolvierung eines Forschungspraktikums möglich. Forschungspraktika außerhalb unserer Fakultät (11) müssen grundsätzlich vor Antritt von dem/der Praktikumsbeauftragen genehmigt werden, zusätzlich ist auf die Einbindung in einen kompletten Forschungsprozess (Theoriearbeit, Datenerhebung und -auswertung, Berichtserstellung) zu achten, um auch hier das Kriterium der Vorschau auf die spätere Berufsarbeit zu gewährleisten. Im Praktikumsbericht soll (als Antwort auf Frage 1) in kurzer Form sowohl auf den theoretischen Hintergrund und die Ableitung der Hypothese(n) als auch auf die Darstellung der Methode, der Befunde und deren Interpretation eingegangen werden.

Formale Anerkennung

Da Ziele des Praktikums u.a. die Vertiefung des im Hauptstudium erworbenen Wissens sind und auch der Annäherung an das zukünftige Berufsfeld dienen sollen, kann ein Praktikum vor dem Studium oder in einem vorangegangenem Studium nicht formal anerkannt werden. 

Zur Anerkennung Ihrer Praktika werden folgende Unterlagen benötigt:

1. Praktikumsbescheinigung (Original), ausgestellt von Ihrer jeweiligen Praktikumsstelle (formlos).

In der Bescheinigung müssen bestätigt sein:

  1. die Dauer des Praktikums und die Stundenzahl (mindestens 320 Stunden, Angabe ist bei Teilzeitpraktika obligatorisch),
  2. die Aufsicht und Anleitung durch eine/n Psychologen/in mit Hochschulabschluss und
  3. die von der/dem Praktikantin/en ausgeübten Tätigkeiten.

Die Praktikumsbescheinigung muss außerdem von der/dem betreuenden Psychologin/en unterschrieben sein.

2. Praktikumsbericht

Praktikumsbericht (ca. 15.000 Zeichen, per E-Mail als PDF mindestens eine Woche vor dem Kolloquiumstermin an den Praktikumsbeauftragten Herrn Dr. Johannes Kopf-Beck praktikum-kpkn@psy.lmu.de), in dem der/die Praktikant/in möglichst informativ Aufgabenbereich und Erfahrungen beschreiben sowie eine kritische Stellungnahme abliefern soll. Der Bericht, den Sie hier einreichen trägt keine Unterschrift und braucht auch nicht der Praktikumsstelle zur "Genehmigung" vorgelegt werden. Die zu beantwortenden Leitfragen finden Sie auf dem Deckblatt für Ihren Bericht, das Sie hier als Word-Datei herunterladen können. Kopieren Sie die Leitfragen einzeln in den Bericht und beantworten Sie diese in dem Absatz darunter. Bitte reichen Sie nur Praktikumsberichte ein, die sowohl das Deckblatt, als auch die Beantwortung der Leitfragen umfassen. 

3. Kolloquium

Das Kolloquium findet nur während der Vorlesungszeit statt. Bitte melden Sie sich unbedingt über HIS-LSF für die entsprechende Prüfungsleistung an!

Nehmen Sie die Praktikumsbescheinigung bitte persönlich zum vereinbarten Termin mit. Stellen Sie sicher, dass die Praktikumsbeauftragte Ihren Praktikumsbericht spätestens eine Woche vor dem Kolloquium per Email erhalten hat. Für das Kolloquium sollten Sie sich Ihren Bericht vorher noch einmal durchlesen und ihn ggf. kommentieren können. Noten gibt es keine (nur bestanden / nicht bestanden).

Die Praktikumsbeauftragte sendet alle gesammelten Unterlagen zum Semestersende an das zuständige Prüfungsamt, so dass Sie Ihre ECTS für das Praktikum zum regulären Notenschluss des jeweiligen Semesters erhalten. Bitte lassen Sie es die Praktikumsbeauftragte vorab wissen, falls Sie Ihr Abschlusszeugnis bereits vor dem regulären Semesterende bzw. Notenschluss benötigen. 

 

 2. Richtlinien der Prüfungsausschüsse für die Ableistung der Praktika

Ziel des berufsbezogenen Praktikums ist es, den Studierenden einen möglichst umfassenden Einblick in die psychologische Berufspraxis vermitteln. Das setzt voraus, dass der (die) Praktikant(in) die verschiedenen Funktionen des jeweiligen Tätigkeitsfelds kennen lernt und auch selbst ausübt. Die praktisch-psychologische Tätigkeit muss unter Aufsicht und Anleitung durchgeführt werden.

Es kann entweder in Einrichtungen klinischer Praxisfelder der Psychologie (z. B. Kliniken, Tageskliniken, psychotherapeutische oder neuropsychologische Praxen) oder in psychologischen Forschungseinrichtungen mit klinisch-psychologischem, neuropsychologischem oder neurokognitivem Schwerpunkt absolviert werden.

  1. Im Praktikum erfolgt die aktive Teilnahme an klinisch-psychologischer bzw. neuropsychologischer Versorgung oder Beteiligung an Forschungsprojekten für die Dauer von ca. 2 Monaten (mindestens 320 Stunden).
  2. Der (die) Praktikant(in) muss von einer/einem diplomierten oder promovierten Psychologin/en beaufsichtigt und angeleitet werden. Bei Forschungspraktika kann auf begründeten Antrag davon abgewichen werden.
  3. Das Praktikum kann auch als Forschungspraktikum an einem psychologischen Institut einer Hochschule oder an einer Forschungsinstitution (z.B. Max-Planck-Institut) abgeleistet werden. Die Tätigkeiten im Rahmen eines Forschungspraktikums müssen sich auf alle Stadien des Forschungsprozesses erstrecken und dürfen nicht überwiegend Hilfstätigkeiten (Literaturrecherche, Dateneingabe etc.) umfassen. Die Einhaltung dieser Richtlinie ist in der Praktikumsbestätigung durch die/den betreuenden Psychologin/en glaubhaft zu machen. Zusätzlich ist im Praktikumsbericht (als Antwort auf Frage 1) in kurzer Form sowohl auf den theoretischen Hintergrund und die Ableitung der Hypothese(n) als auch auf die Darstellung der Methode, der Befunde und deren Interpretation einzugehen.
  4. Forschungspraktika außerhalb des Departments Psychologie müssen grundsätzlich vor Antritt des Praktikums genehmigt werden. Bei Ablehnung eines Praktikums kann schriftlich innerhalb von 4 Wochen begründeten Widerspruch beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingelegt werden.
  5. Praktika, die von anderen Prüfungsausschüssen für einen Masterstudiengang aus dem Bereich der Psychologie zugelassen wurden, werden anerkannt, sofern ihre Gleichwertigkeit nachgewiesen wird.
  6. Die Anerkennung der Praktika erfolgt durch den jeweiligen Leiter des Ressorts. In allen Zweifelsfällen wird dringend empfohlen, rechtzeitig vor Beginn eines Praktikums beim Ressortleiter verbindliche Auskunft einzuholen.

3. Praktikumsbörse

Wenn Sie noch auf der Suche nach einer Praktikumsstelle sind, beachten Sie bitte hierzu die Anzeigen der Geschäftsstelle, außerdem bieten wir hier eine Übersicht zahlreicher Stellen an, die sich bewährt haben und somit durchaus als Empfehlung zu verstehen sind. Wenn Sie aufgrund der Informationen dieser Börse eine Praktikumsstelle kontaktiert haben, diese aber für Psychologiepraktikant(inn)en nicht mehr verfügbar sein sollte, teilen Sie uns dies bitte mit. Auch die Bundesvereinigung Psychologiestudierender im BDP (Berufsverband deutscher PsychologInnen) unterhält eine Praktikumsseite mit nützlichen Links.

Empfohlene Praktikumsstellen in folgenden Kategorien:

1. Stationäre Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser, Kliniken, Tagesstätten):

BKH Gabersee (Gerontopsychiatrie)
BKH Haar (Forensik)
BKH Haar (Gerontopsychiatrie)
BKH Haar (Krisenintervention/Tagklinik)
BKH Haar (Mutter/Kind- und Frauenstation)
BKH Haar (offene Station)
BKH Kaufbeuren (Forensik)
BKH Landshut (Suchtabteilung)
Caritas Mädchenheim Gauting
Heilpädagogische Tagesstätte des Christophorus Schulvereins e.V. (München)
Hochgrat Klinik Wolfsried (Allgäu)
Josefinum Augsburg (Kinder- und Jugendpsychiatrie)
Kinderhaus München (heilpäd. Tagesstätte)
Kinderheim St. Klara (Freising)
Kinderklinik Schwabing
Kinderkrankenhaus St. Marien (Landshut)
Kinderzentrum München
Klinik Hochried Murnau (Kinder- und Jugendpsychiatrie)
Klinische Psychologie Nußbaumstraße
Psychiatrie im Klinikum rechts der Isar
Psychoonkologie der Frauenklinik Taxisstraße des Rotkreuzklinikums München
Psychosomatik Angermühle (Deggendorf)
Psychosomatik Argirov-Klinik (Berg)
Psychosomatik Klinikum Freising
Psychosomatik Grönenbach (Allgäu)
Psychosomatik München-Harlaching
Psychosomatik Nußbaumstraße
Psychosomatik Windach (Ammersee)
Rehabilitationszentrum Herzogsägmühle (Peiting)
Schmerzzentrum Tutzing
Sozialpsychiatrischer Dienst München-Land (Süd), Tagesstätte
St. Josefs-Heim München (Heilpädagogische Tagesstätte)
Würmtalklinik Gräfelfing
ZHT-Kinderklub e.V. (München)

2. Ambulante Einrichtungen (Ambulanzen, Praxen und Beratungsstellen):

Begabungspsychologische Beratungsstelle
Ehe- und Partnerschaftsberatung (München)
Evangelisches Beratungszentrum München
FTZ (Frauen Therapie Zentrum), München
Gerontopsychiatrischer Dienst München-Ost
Gerontopsychiatrischer Dienst München-West
IFT - Ambulanz (Institut f. Therapieforschung)
IIT und MEG (Institut f. Integrierte Therapie und Milton Erickson Ges.)
Kinder- und Jugendtherapeutische Praxis Simonszent
Kontakt und Beratung, Haidhausen (KID e.V.)
Ökumenische Beratungsstelle, Germering
Pädagogisch-psychologische Beratungsstelle (PIB)
Psychotherapeutiche Fachambulanz für Straftäter (Hilfswerk München)
Psychotherapeutische Hochschulambulanz, Leo 13
Psychosozialer Beratungsdienst, Milbertshofen
Kinder-, Jugend- und Familienberatungsstelle, Starnberg
Refugio (Behandlungszentrum für Flüchtlinge und Folteropfer)
SOS – Beratungs- und Familienzentrum München
Sozialpsychiatrischer Dienst Laim
Sozialpsychiatrischer Dienst München-Land (Süd)
Sozialpsychiatrischer Dienst Schwabing
Sozialpsychiatrisches Zentrum „Haus an der Teutoburger Straße“
Stadtjugendamt München (Familien-, Jugend- und Erziehungsberatung)
TCE (Therapie-Centrum für Essstörungen, München)
AD(H)S-Ambulanz der Kinder-Poliklinik München Schwabing

3. Andere Einrichtungen:

EasyContact-House (Condrobs)
Gesellschaft für wiss. Gerichts- und Rechtspsychologie (München)
Texter-Millot GmbH (Flugangstseminare)
Zentraler Schulpsychologischer Dienst der Landeshauptstadt München

4. Häufig gestellte Fragen (FAQs) und Antworten

Wie viele Praktika müssen absolviert werden und wie lange sollen sie dauern?

Es soll ein Praktikum von mindestens 320 Stunden Dauer in einem beliebigen Zeitraum (im Block oder in Teilzeit) absolviert werden. Eine Verteilung der 320 Stunden auf mehrere Praktikumsstellen ist nicht möglich, jedoch wird ein Wechsel zu anderen Abteilungen innerhalb einer Institution durchaus befürwortet.

Kann mir ein Praktikum erlassen werden?

Nein, das Praktikum kann nicht erlassen werden.

Kann ich ein Praktikum schon vor oder auch erst nach dem Studium absolvieren?

Da Ziele des Praktikums u.a. die Vertiefung des im Hauptfachstudium erworbenen Wissens und die Annäherung an den Berufseinstieg sein sollen, kann ein Praktikum vor dem Studium nicht formal anerkannt werden.
Ein Praktikum nach dem Studium kann als Prüfungsleistung ebenfalls nicht mehr anerkannt werden. Zur Überprüfung der Eignung für ein bestimmtes Tätigkeitsfeld kann es für Sie dennoch von hohem Nutzen sein.

Wann soll ich die Praktika machen?

Das Praktikum muss in der Immatrikulationszeit des Masters stattfinden. Empfohlen wird das 3. Semester.

Wie soll ein Praktikum aussehen, damit es anerkannt wird und muss ich mir das vorher genehmigen lassen?

Neben der vorgeschriebenen Mindestdauer ist vor allem der Einblick in die praktisch-psychologische Tätigkeit - 'etwas selbst ausprobieren' - wichtig: reine Hilfstätigkeiten wie Akten einordnen, kopieren oder Daten eingeben sollten nicht mehr als 15 - 20% der Zeit einnehmen.
Zusätzlich sollte an der Praktikumsstelle eine Psychologin/ ein Psychologe als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Da in vielen Einrichtungen oder Organisationen psychologische Aufgaben von Nicht-Psychologen wahrgenommen werden, kann in Ausnahmefällen auf psychologische Supervision verzichtet werden, um Studierenden auch Praxiserfahrungen in solchen Umgebungen zu ermöglichen.

Im Regelfall, d.h. wenn die o.g. Bedingungen erfüllt werden, sind die Praktika nicht genehmigungspflichtig; nur wenn Sie unsicher sind, sollten Sie vorher Rücksprache mit der Praktikumsbeauftragten halten.
Das Praktikum kann entweder in Einrichtungen klinischer Praxisfelder der Psychologie (z. B. Kliniken, Tageskliniken, psychotherapeutische oder neuropsychologische Praxen) oder in psychologischen Forschungseinrichtungen mit klinisch-psychologischem, neuropsychologischem oder neurokognitivem Schwerpunkt absolviert werden.

Wo und wie finde ich Praktikumsstellen?

Grundsätzlich sind Direkt- und Initiativbewerbungen bei all jenen Institutionen möglich, die bereit sind, ein Praktikum nach den oben angegebenen Regeln anzubieten. Beachten Sie hierzu die Anzeigen der Geschäftsstelle.
Sodann bieten wir weiter unten zahlreiche Stellen an, die sich bewährt haben und somit durchaus als Empfehlung zu verstehen sind.
Auch die Bundesvereinigung Psychologiestudierender im BDP (Berufsverband deutscher PsychologInnen) unterhält eine Praktikumsseite mit nützlichen Links.

Kann ich auch Praktika im Ausland machen?

Praktika können gerne auch im Ausland absolviert werden, wenn sie den für Inlandspraktika geltenden Bedingungen entsprechen. Vereinbaren Sie im Zweifelsfall vorher ein persönliches Gespräch mit der Praktikumsbeauftragten.

Falls Sie sich für Ihr Auslandspraktikum beurlauben lassen wollen, können Sie hierfür auch eine Bestätigung für die Studentenkanzlei von bekommen. Angeben müssen Sie Ihr Geburtsdatum, Ihre Matrikelnummer, den voraussichtlichen Zeitraum und die genaue Bezeichnung der Praktikumsstelle.

Wie finde ich Praktikumsstellen im Ausland?

Für die Vermittlung von Stellen für Auslandspraktika empfehlen wir die Organisationen AIESEC und World of XChange, speziell für Firmenpraktika in China die Coach Concept ICTD GmbH. Ebenfalls für China und viele andere Länder bietet Student und Arbeitsmarkt Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Praktikumsplätzen.

Gibt es Zuschüsse oder Stipendien für Auslandspraktika?

Speziell für China, aber auch für viele andere Länder bietet Student und Arbeitsmarkt Stipendien für Praktika von mindestens zwei Monaten Dauer und Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Praktikumsplätzen. Auch über das Erasmus-Programm kann man in bestimmten Fällen Angebote und Zuschüsse für Auslandspraktika bekommen. Informationen hierzu finden Sie ebenfalls bei Student und Arbeitsmarkt und beim Referat für internationale Angelegenheiten.

Ich möchte mich zum Praktikum für ein Semester vom Studium beurlauben lassen. Wohin kann ich mich wenden?

Für eine Beurlaubung vom Studium ist ausschließlich die Studentenkanzlei zuständig:

Universitätshauptgebäude, Geschwister-Scholl-Platz 1, Zimmer 137/1 bis 2 /EG, Tel.: (089)-2180-9000.

Studieninformationszentrum SIS: Mo - Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr, Fr. 9-12 Uhr. Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Fr. 8:30 - 12:00 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 11:30 Uhr), Do 13:30 - 15:30 Uhr (Wartemarkenausgabe bis 15:00 Uhr).

Im Bedarfsfall können Sie eine Bestätigung von der Praktikumsbeauftragten bekommen, worin bescheinigt wird, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Angeben müssen Sie hierfür Ihr Geburtsdatum, Ihre Matrikelnummer, den voraussichtlichen Zeitraum und die genaue Bezeichnung der Praktikumsstelle. Urlaubsemester werden übrigens nicht auf die Studiendauer angerechnet.

Sind auch Forschungspraktika möglich?

Die psychologische Forschung ist eines der Felder, in denen Psychologen nach Studienabschluss arbeiten können, daher ist die Absolvierung eines Forschungspraktikums möglich. Forschungspraktika außerhalb unserer Fakultät (11) müssen aber grundsätzlich vor Antritt des Praktikums von der Praktikumsbeauftragten genehmigt werden. Studierende, die z.B. nur Versuchspersonen testen und/oder Daten eintippen bzw. auswerten, erreichen damit keine ausreichende Vorschau auf praktisch-psychologische Tätigkeit. Bei der Absolvierung eines Forschungspraktikums ist somit auf die Einbindung in einen kompletten Forschungsprozess (Theoriearbeit, Datenerhebung und -auswertung, Berichtserstellung) zu achten.

Ich war bzw. bin studentische Hilfskraft am Department Psychologie. Kann ich mir das als (Forschungs-)Praktikum anerkennen lassen?

Wenn die (formalen) Bedingungen, die an reguläre (Forschungs-)Praktika gestellt werden, erfüllt sind, können in Ausnahmefällen auch studentische Hilfskrafttätigkeiten innerhalb des Departments Psychologie anerkannt werden. Achten Sie insbesondere auf inhaltliche und wissenschaftliche Relevanz sowie Vielfalt der Tätigkeiten. Wenn Sie z.B. ausschließlich Versuchspersonen getestet oder immer nur Daten eingegeben und/oder ausgewertet haben, kann dies nicht als (Forschungs-)Praktikum anerkannt werden.

Darf ein Praktikum auch bezahlt werden?

Leider werden viele Praktikumsstellen ohne Bezahlung angeboten, da besonders die knappe Haushaltslage vieler Einrichtungen keine geregelte Bezahlung zulässt. Praktikant(inn)en dürfen aber durchaus im Praktikum Geld verdienen, was in der Mehrzahl der Wirtschaftsunternehmen gang und gäbe ist. Auch aus versicherungstechnischen Gründen brauchen hierzu manche dieser Unternehmen oder Einrichtungen eine offizielle Bestätigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Diese Bestätigung können Sie per E-mail bei der Praktikumsbeauftragten anfragen. Angeben müssen Sie hierfür Ihr Geburtstdatum, Ihre Matrikelnummer, den voraussichtlichen Zeitraum und eine genaue Bezeichnung der Praktikumsstelle. Manchmal reicht diesen Stellen aber auch schon der Hinweis auf die Studienordnung.

Ich möchte mir eine Werkstudententätigkeit als Praktikum anerkennen lassen. Geht das auch?

Wenn die (formalen) Bedingungen, die an reguläre Praktika gestellt werden, erfüllt sind, können in Ausnahmefällen auch Werkstudententätigkeiten anerkannt werden. Ein wichtiges Abgrenzungskriterium des Praktikums von anderen (HiWi-)Tätigkeiten ist, dass ein entsprechendes Praktikumsverhältnis (dokumentiert durch einen Praktikumsvertrag) vorliegt. Dabei kann das Praktikum sehr wohl im Rahmen von HiWi-Tätigkeiten abgeleistet (und bezahlt) werden, insofern diese den geforderten Praktikainhalten entsprechen vgl. http://www.psy.lmu.de/exp/teaching/masterstudiengang/inhalte/modulhandbuch_ma.pdf. Achten Sie insbesondere auf Psychologienähe und Vielfalt der Tätigkeiten. Wenn Sie z.B. wochenlang nur Excel-Tabellen in der Registratur einer psychosomatischen Klinik ausgefüllt haben, kann das natürlich nicht als Praktikum anerkannt werden.

Kann ich das Praktikum auch in Teilzeit ableisten?

Ein Praktikum soll eine Dauer von mindestens 320 Stunden aufweisen. Diese Stundenzahl entspricht 2 Monaten Vollzeit-Beschäftigung. Bei Teilzeitpraktika ist die Angabe der Stundenzahl auf der Praktikumsbescheinigung unerlässlich.
Eine Verteilung der 320 Stunden auf mehrere Praktikumsstellen ist aber nicht möglich.

Ich bin schwerbehindert bzw. chronisch krank. Gibt es da zum Praktikum spezielle Förderprogramme für mich?

Seit 2006 bietet das Europäische Parlament ein spezielles Praktikumsprogramm für Menschen mit Behinderungen. Die bezahlten Praktika dauern fünf Monate. Sie stehen sowohl Absolventen und Absolventinnen von Hochschulen oder gleichwertigen Einrichtungen als auch Menschen offen, deren Qualifikation unterhalb des Hochschulniveaus liegt. Bewerbungen sind zweimal jährlich möglich. Hier finden Sie weitere Informationen sowie das Bewerbungsformular.
Auf Antrag kann ich Ihnen im Rahmen des Nachteilausgleichs auch eine Verkürzung der Praktikumszeit gewähren.

Was soll in dem Praktikumszeugnis bzw. der Praktikumsbescheinigung stehen?

In der Praktikumsbescheinigung (formlos) müssen aufgeführt und bestätigt sein:

  1. die Dauer des Praktikums und die Stundenzahl (mindestens 320 Stunden, Angabe ist bei Teilzeitpraktika obligatorisch),
  2. die Aufsicht und Anleitung durch eine/einen Psychologen/in mit Hochschulabschluss und
  3. die von der/dem Praktikantin/en ausgeübten Tätigkeiten.

Die Praktikumsbescheinigung muss außerdem von der/dem betreuenden Psychologin/en unterschrieben sein.

Wie soll denn der Praktikumsbericht aussehen?

Im Praktikumsbericht (ca. 15.000 Zeichen), soll der/die Praktikant/in möglichst informativ Aufgabenbereich und Erfahrungen beschreiben sowie eine kritische Stellungnahme abliefern. Der Bericht trägt keine Unterschrift und braucht auch nicht der Praktikumsstelle zur "Genehmigung" vorgelegt werden. Die zu beantwortenden Leitfragen finden Sie auf dem Deckblatt für Ihren Bericht, das Sie hier als Word-Datei herunterladen können. Kopieren Sie die Leitfragen einzeln in den Bericht und beantworten Sie diese in dem Absatz darunter.
Bei Forschungspraktika soll zusätzlich im Praktikumsbericht (als Antwort auf Frage 1) in kurzer Form sowohl auf den theoretischen Hintergrund und die Ableitung der Hypothese(n) als auch auf die Darstellung der Methode, der Befunde und deren Interpretation eingegangen werden.

Wo und bis wann soll ich Bescheinigung und Bericht einreichen?

Bringen Sie die vollständigen Unterlagen (Praktikumsbescheinigung im Original) bitte mit zum vereinbarten Termin. Den Praktikumsbericht senden Sie der Praktikumsbeauftragten per E-Mail mindestens 1 Woche vor Ihrem Kolloquium zu.

Wann, wo und wie geht das mit dem Kolloquium?

Das Kolloquium findet nur während der Vorlesungszeit statt und dauert max. 10 Minuten (nach Voranmeldung, Termine siehe oben). Bitte melden Sie sich hierfür im Voraus an und stellen Sie sicher, dass die Praktikumsbeauftragte spätestens eine Woche vor dem vereinbarten Termin Ihren Bericht per Email erhalten hat. Für das Kolloquium sollten Sie sich Ihren Bericht vorher noch einmal durchlesen und ihn ggf. kommentieren können. Noten gibt es keine (nur bestanden / nicht bestanden).

Wie und wann bekomme ich die Leistungspunkte für mein Praktikum oder meine Ersatzleistung?

Für die Erteilung der Leistungspunkte müssen Sie sich über HIS-LSF anmelden und das Kolloquium ableisten. Zum Semesterende reicht die Praktikumsbeauftragte alle relevanten Unterlagen direkt für Sie beim Prüfungsamt ein, so dass Ihnen die Leitungspunkte zum jeweiligen Semesterende eingetragen werden können.

Wer ist für die Anerkennung von Praktika im Bachelor bzw. Diplom zuständig?

Die Anerkennung von Praktika im Bachelor bzw. Diplom übernimmt Herr Ralph Woschée.

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