Klinische Psychologie
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Reform der Psychotherapieausbildung

Informationen zur Umsetzung des novellierten Psychotherapeutengesetzes an der LMU München


Am 1. September 2020 ist das neue Psychotherapeutengesetz (PsychThG) in Kraft getreten. Zum Wintersemester 2020/21 wurde ein B.Sc.-Studiengang Psychologie an der LMU gestartet, der mit dem PsychThG sowie der dazugehörigen Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) kompatibel und berufsrechtlich anerkannt worden ist.


Beginnend mit dem Wintersemester 2022/23 wird an der LMU München ebenfalls ein neuer Masterstudiengang Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie angeboten. In diesem Studiengang werden die in der PsychThApprO festgelegten fachspezifischen und -übergreifenden Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt, die die Studierenden nach erfolgreichem Abschluss des Studiums zur Beantragung auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung (staatliche Prüfung als Voraussetzung für die Erteilung der Approbation), sowie den Zugang zu einer Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin bzw. Fachpsychotherapeuten ermöglichen.


Bitte beachten Sie, dass im Wintersemester 2022/2023 auch der bisherige Studiengang Masterstudiengang Psychologie: Klinische Psychologie und Kognitive Neurowissenschaft angeboten wird, der nach erfolgreichem Abschluss weiterhin eine Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin bzw. zum Psychologischen Psychotherapeuten oder zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bzw. zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ermöglicht (vgl. §§26-28 PsychThG zu Übergangsvorschriften für „alte“ Ausbildungen).


Für allgemeine Informationen zur Umsetzung der Reform verweisen wir Sie gerne auf die Homepage der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs).


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