MUNIK - Münchner Universitäres Institut für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapieausbildung
print

Links und Funktionen

Navigationspfad


Inhaltsbereich

Zusatzqualifikation KJP (erweiterte Fachkunde) bei MUNIK

Zielgruppe

  • Psychologen*innen in fortgeschrittener Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeut*in
  • Psychologische Psychotherapeut*innen nach der Approbation

Ablauf

Theoriestunden:

  • mind. 200 Unterrichtseinheiten (1 Theorieeinheit = 45 Minuten) mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (Verhaltenstherapie).
  • die Seminare finden in der Regel mittwochs (abends), freitags und samstags statt.
  • inhaltliche Schwerpunkte sind individuell wählbar (z.B. frühe Kindheit).


Praktische Qualifikation:

  • 200 Therapiestunden durch den Nachweis von mind. 3 selbstständig durchgeführten und abgeschlossenen Behandlungsfällen mit Kindern und Jugendlichen in Verhaltenstherapie.
  • mind. 1 Langzeittherapie und 1 Kurzzeittherapie.
  • Berücksichtigung unterschiedlicher Altersgruppen und Störungsbilder.

Supervision:

  • 50 Supervisionsstunden (nach jeder 3.–4. Therapiestunde).

Ihre Vorteile:

  • Die Zusatzqualifikation können Sie nach oder parallel zur Erwachsenenausbildung absolvieren. Zusätzliche Selbsterfahrungsstunden sowie praktische Tätigkeit sind nicht notwendig. Auch eine weitere Abschlussprüfung entfällt.
  • Mit der Zusatzqualifikation können Sie als Erwachsenentherapeut*in auch Kinder und Jugendliche in Ihrer eigenen Praxis behandeln.

Kosten der Zusatzqualifikation

Ausbildungsgebühr

12 x 275€ (pro Monat)

3.300€

Supervision Einzel

15 x ca. 115€ (pro UE)

ca. 1.725€

Supervision Gruppe

35 x 29€ (pro UE)*

ca. 1.015€

Gesamtkosten

≈ 6.040 €

Einnahmen durch Therapiestunden (alle abrechenbare Leistungen mit der GKV)

mind. 200 Sitzungen (40% Rückvergütung)

≈ 9.000 bis 9.300€**

Saldo am Ende

(Gesamteinnahmen – Gesamtausgaben)

≈ + 2.960 bis 3.260€

Stand 10.10.2024, Änderungen vorbehalten.

*Pro Einheit ca. 115,- EUR/Anzahl Teilnehmer:innen. Die Kalkulation beruht auf der gesetzlich vorgeschriebenen Gruppengröße von 4 Teilnehmer:innen.
**Therapieeinnahmen müssen als freiberufliche Tätigkeiten versteuert werden.