Anmeldung
Zu welchen Prüfungen muss ich mich anmelden?
Unabhängig von der Prüfungsform (Klausur, Referat, Hausarbeit, Portfolio etc.) müssen Sie sich in allen Veranstaltungen, in denen Sie eine Prüfungsleistung erbringen, zur Prüfung anmelden. Andernfalls können keine ECTS-Punkte erworben bzw. verbucht werden.
Wie und wann muss ich mich zur Prüfung anmelden?
Sie müssen sich während des Prüfungsanmeldzeitraums über LSF zur Prüfung anmelden. Für Bachelor- und Master-Studierende erstreckt sich dieser in jedem Semester von der 4. bis zur 5. Vorlesungswoche. Dies gilt auch für Wiederholungsklausuren.
Ich habe den Prüfungsanmeldezeitraum verpasst. Kann ich mich nachmelden?
Eine nachträgliche Anmeldung kann grundsätzlich nur vom Prüfungsamt vorgenommen werden. Diese kann nur in Sonderfällen (z. B. nach Vorlage eines Attests für eine Erkrankung während des gesamten Anmeldezeitraums) auf Antrag vom Prüfungsausschuss genehmigt werden und ist aus nichtigen Gründen (z. B. Frist „verschlafen“) ausdrücklich nicht zulässig.