Lehrstuhl für allgemeine Pädagogik Erziehungs- und Sozialisationsforschung
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Prüfungen

Die im Rahmen des Studiums zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in der Anlage 2 der Prüfungs- und Studienordnung des jeweiligen Studiengangs geregelt.

Dort sind zu allen Modul(teil)prüfungen die entsprechenden Informationen bezüglich

  • Zulassungsvoraussetzungen,
  • Prüfungsform und -dauer,
  • Bewertungsart (Benotung oder Bestehen),
  • Wiederholbarkeit sowie
  • ECTS-Punkte

zu finden.

Prinzipiell können Prüfungsleistungen aus höheren Semestern vorgezogen werden, wobei in diesem Fall eine zeitliche Überschneidungsfreiheit nicht garantiert werden kann.

 

Darüber hinaus sind auf den folgenden Unterseiten die Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengetragen.

 

Sollte Ihr Anliegen damit nicht geklärt werden können, wenden Sie sich bitte an den Klausuren-/Prüfungsbeauftragten.