Mobbingforschung
print


Navigationspfad


Inhaltsbereich

Rechtliches zu Mobbing in der Schule

Die Fragen zielen auf das geltende Recht und gehen daher notwendig auch auf das ein, was bei den Behörden und Gerichten geltend gemacht werden kann (Beschwerden, Klage vor den Zivil- und Verwaltungsgerichten, Berufungen, Dienstaufsichtsbeschwerden, Eingaben, Strafanzeigen usw.). Dabei ist zu bedenken, dass der Einsatz solcher Mittel u.U. dem Schüler mehr schaden als nutzen kann. In erster Linie sollten daher die Möglichkeiten einer verständnisvollen und gütlichen Vermittlung mit dem Ziele einer Einigung gesucht werden (Mediation). Eltern müssen dort, wo sie bei der Schule auf Widerstand stoßen oder wo ihnen Vorschläge gemacht werden, deren Befolgung sie für unangemessen oder unzumutbar halten, stets ihren eigenen Standpunkt nochmals unter dem Gesichtspunkt prüfen, ob und inwieweit nicht die andere Seite ganz oder teilweise Recht haben könnte (Bereitschaft zum erneuten Nachdenken, ggf. auch zur Selbstkritik). In den meisten Fällen ist es für die Eltern unerläßlich, den Sachverhalt, so wie sie ihn gesehen haben oder wie er ihnen berichtet worden ist, in schriftlichen Notizen festzuhalten (Dokumentation) unter Angabe des Datums, der Uhrzeit, des Ortes, des Vorfalles in seinem wesentlichen Verlauf, der evtl. sichtbaren Folgen (zB Verletzungen) und der als Zeugen in Frage kommenden Personen (Mitschüler, Eltern anderer Schüler, die Vergleichbares erlebt haben).

Die Antworten verzichten auf eine gesonderte sprachliche Unterscheidung der beiden Geschlechter (männlich/weiblich), z.B. Schüler(innen), SchülerInnen usw.
Rechtsanwältin Beatrix Zurek

Literatur
Kasper (1998). Mobbing in der Schule. 2. Aufl., Beltz-Verlag.
Wöbken-Ekert (1998) Vor der Pause habe ich richtig Angst. Campus-Verlag.
Singer (1999). Die Würde des Schülers ist anstastbar. Rowohlt Taschenbuch
Avenarius & Heckel (2000). Schulrechtskunde. 7. Aufl., Luchterhand.