Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbung
Am 01.09.2020 ist das neue Psychotherapiegesetz in Deutschland in Kraft getreten, wodurch das alte Psychotherapiegesetz von 1997 (Psychotherapeutengesetz) abgelöst wurde bzw. nur noch für eine Übergangszeit von 12 Jahren Gültigkeit besitzt.
Dies hat zur Folge, dass die Ausbildung zum*zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in nach dem alten Psychotherapiegesetz von 1997, auf die sich die folgenden Ausführungen beziehen, nur noch dann angetreten werden kann, wenn die Immatrikulation in ein Studium vor dem 01.09.2020, also spätestens bis zum 31.08.2020, erfolgte. Bei einer Immatrikulation nach dem 31.08.2020 kann der Beruf des*der Psychotherapeut*in nur noch über das sog. Direktstudium nach dem neuen Psychotherapiegesetz von 2020 erlernt werden.
Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung zur/zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in
Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung zur/zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2b PsychThG:
- Diplom-/Masterabschluss Psychologie mit Fach Klinische Psychologie
- Diplom-/Masterabschluss Pädagogik bzw. Sozialpädagogik/Soziale Arbeit
Insofern das Studium bis spätestens SS 2014 aufgenommen wurde erfüllen bis 2032 auch folgende Abschlüsse die Voraussetzungen:
- Diplom-/Masterabschluss Sonderpädagogik bzw. Heilpädagogik
- Lehramt Grundschule, Hauptschule, Realschule, Sonderschule und berufliche Schulen in allen Fächerverbindungen
- Lehramt Gymnasium in einer Fächerverbindung mit dem Fach Schulpsychologie
- mehrere Magisterabschlüsse mit Hauptfach Pädagogik bzw. Sonderpädagogik
Für eine individuelle Prüfung Ihres Studienganges oder -abschlusses (z.B. bei Hochschulabschlüssen im Ausland) wenden Sie sich bitte an die Regierung von Oberbayern.
Bewerbung und Auswahlverfahren
Bewerbungsfristen
Ab sofort können Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen per E-mail (munik@psy.lmu.de) zuschicken. Die Bewerbungsgespräche werden das ganze Jahr über durchgeführt bis die maximale Anzahl von 18 Teilnehmenden erreicht ist.
Einzureichende Bewerbungsunterlagen
- Lebenslauf
- Kurzes Motivationsschreiben (Was bewegt Sie zu der Entscheidung, diese Ausbildung zu machen?; gerne mit biografischem Bezug)
- Zeugnisse
Ablauf des Auswahlverfahrens
Nach Sichtung Ihrer Bewerbungsunterlagen findet ein Auswahlgespräch mit weiteren Bewerber*innen statt, um Sie persönlich kennen lernen zu können. Auswahlgespräche finden fortlaufend nach Terminvereinbarung statt, solange bis die Vergabe von Ausbildungsplätzen abgeschlossen ist.